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public-l - Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking
  • Date: Wed, 1 Sep 2004 10:32:08 +0200


Guten Tag,

owner-public-l AT denic.de schrieb am 31.08.2004 15:11:25:
>
> Da der _Ver_käufer einer Domain logischerweise nicht
> nachweisen kann, daß er eine Domain _nicht_ verkauft hat,
> und da das DENIC laut eigenen Regeln nach dem Beweis
> des ersten Anscheins erst einmal davon ausgehen muß,
> daß ein KK-Steller dazu berechtigt ist: Welche Maßnahmen
> hat das DENIC _vor_ dem außerplanmäßigen Eingriff ins
> de-"Grundbuch" unternommen, um dem mutmaßlichen neuen
> Verfügungsberechtigten der Domain ebay.de den Nachweis zu
> ermöglichen, zur Übertragung/Änderung berechtigt zu sein?

DENIC hat sich davon überzeugt, daß der neu als Inhaber Eingetragene
tatsächlich nicht die Domain aufrgund einer entsprechenden Vereinbarung
mit eBay rechtmäßig übernommen hatte. Ich kann Ihnen im Vertrauen sagen,
daß das kein großes Kunststück ist, wenn der Fall so klar liegt wie hier.

> Oder muß künftig jeder, der eine Domain übernimmt, in der
> Anfangszeit erst einmal mit einem Jojo-Effekt rechnen?

Wer durch Manipulationen eine unberechtigte Änderung des Inhabereintrags
vornimmt, muß damit rechnen, daß er damit nicht durchkommt.

> > Im Falle snakecity.de hingegen gab es eine Domainlöschung
>
> Und der unbeauftragte CLOSE durch das "betreuende"
> DENIC-Mitglied war keine rein technische Aktion,
> die "eben weil es unberechtigt war, keinerlei
> rechtliche Wirkung entfalten konnte"?

Ich erkläre es gern zum dritten Mal: In der Domainlöschung liegt
üblicherweise zugleich die Kündigung des Domainvertrags. Sollte sich die
Unwirksamkeit der Kündigung herausstellen, bestünde der Domainvertrag
weiter. Hat aber mittlerweile ein Dritter die Domain, die aufrgund der
Löschung ja frei war, für sich registriert, hat er ebenfalls einen
Domainvertrag, und deshalb kann DENIC ihm die Domain nicht einfach wieder
wegnehmen.

> > Weil die Daten so grotesk falsch waren, daß ein
> > Domaininhaber gar nicht existierte - mit einer
> > nicht existierenden Person kann aber naturgemäß
> > kein Vertrag bestehen.
>
> Sie verwechseln meines Erachtens den Vertrag mit den
> daraus möglicherweise entstehenden Obliegenheiten.

Das verstehe ich nicht. Spielt aber keine Rolle; denn ich verwechsle gar
nichts, sondern stelle fest, daß man keinen Vertrag mit einer Person haben
kann, die gar nicht existiert.

Besten Gruß
Stephan Welzel







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