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public-l - Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking
  • Date: Wed, 1 Sep 2004 15:17:04 +0200


owner-public-l AT denic.de schrieb am 01.09.2004 15:03:15:
>
> >> Bitte entschuldigen Sie, daß ich meine Frage offenbar nicht
> >> deutlich genug formuliert habe. Habe ich noch einen Versuch?
> >
> > Nein; denn ich habe die Frage beantwortet.
>
> In der Tat.
>
> Die Antwort "Nein, haben wir nicht." auf meine Frage ...
>
> | Hat das DENIC vor der technischen Wiedereinsetzung
> | von EBay International AG als ebay.de-Inhaber mit dem
> | zeitweilig als mutmaßlichen Verfügungsberechtigten
> | eingetragenen Frank S. direkten Kontakt aufgenommen, um
> | ihm den Nachweis seiner behaupteten Verfügungsberechtigung
> | beispielsweise durch Vorlage eines mit Ebay geschlossenen
> | Vertrages zu ermöglichen?
>
> ... wäre aber prägnanter gewesen.
>
> >> Das DENIC hätte also nicht in einer Hauruck-Aktion
> >> den früheren Zustand wiederhergestellt, sondern Ebay
> >> auf den Rechtsweg verwiesen, wenn ein etwas dusseliger
> >> Tucows-Mitarbeiter statt nicht auf den KK zu reagieren
> >> versehentlich und ohne vorherigen Auftrag durch Ebay ein
> >> CLOSE für ebay.de verschickt hätte und ein aufmerksamer
> >> Frank S. diese Domain sodann für sich registriert hätte?
> >
> > Die Frage stellt sich nicht.
>
> Mir schon.
>
> > Trotzdem beantworte ich sie:
>
> Danke.
>
> > Bei einer Domain wie ebay.de spräche vieles dafür, daß
> > eine offenkundige Rechtsverletzung vorliegt, wenn jemand
> > anders als eBay sie registriert hat, so daß DENIC nach der
> > höchstrichterlichen Rechtsprechung möglicherweise schon
> > deshalb eingreifen müßte.
>
> Also ein "Doch, hätten wir, denn ebay.de ist
> nicht snakecity.de." im Sinne meiner Frage.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, in meine Antworten
hineinzugeheimnissen, was immer Sie wollen.

> > Ich weise darauf hin, daß eine Phantasiebezeichnung ohne
> > existierende Adresse nicht Partei eines Vertrags sein
> > kann.
>
> Partei eines Vertrages ist eine natürliche oder juristische
> Person, nicht deren Bezeichnung oder Anschrift.

Eben. Und wenn es nur eine Phantasiebezeichnung gibt, aber keine Person,
dann gibt es eben keinen Vertrag. Ist doch ganz einfach, oder?

Besten Gruß
Stephan






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