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public-l - Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking
  • Date: Wed, 1 Sep 2004 14:13:11 +0200


Guten Tag,

owner-public-l AT denic.de schrieb am 01.09.2004 12:26:58:
>
> > DENIC hat sich davon überzeugt, daß der neu als Inhaber
> > Eingetragene tatsächlich nicht die Domain aufrgund einer
> > entsprechenden Vereinbarung mit eBay rechtmäßig übernommen
> > hatte.
>
> Bitte entschuldigen Sie, daß ich meine Frage offenbar nicht
> deutlich genug formuliert habe. Habe ich noch einen Versuch?

Nein; denn ich habe die Frage beantwortet.

> > Hat aber mittlerweile ein Dritter die Domain, die aufrgund
> > der Löschung ja frei war, für sich registriert, hat er
> > ebenfalls einen Domainvertrag, und deshalb kann DENIC
> > ihm die Domain nicht einfach wieder wegnehmen.
>
> Das DENIC hätte also nicht in einer Hauruck-Aktion
> den früheren Zustand wiederhergestellt, sondern Ebay
> auf den Rechtsweg verwiesen, wenn ein etwas dusseliger
> Tucows-Mitarbeiter statt nicht auf den KK zu reagieren
> versehentlich und ohne vorherigen Auftrag durch Ebay ein
> CLOSE für ebay.de verschickt hätte und ein aufmerksamer
> Frank S. diese Domain sodann für sich registriert hätte?

Die Frage stellt sich nicht.

Trotzdem beantworte ich sie: Bei einer Domain wie ebay.de spräche vieles
dafür, daß eine offenkundige Rechtsverletzung vorliegt, wenn jemand anders
als eBay sie registriert hat, so daß DENIC nach der höchstrichterlichen
Rechtsprechung möglicherweise schon deshalb eingreifen müßte.

> > ich verwechsle gar nichts, sondern stelle fest,
> > daß man keinen Vertrag mit einer Person haben kann,
> > die gar nicht existiert.
>
> Sie behaupten also, daß die ursprüngliche Anmeldung der
> Domain snakecity.de nicht durch einen zum Vertragsschluß
> fähigen Menschen (oder eine juristische Person) stattfand,
> sondern beispielsweise durch ein Computerprogramm?

Ich weise darauf hin, daß eine Phantasiebezeichnung ohne existierende
Adresse nicht Partei eines Vertrags sein kann. Wie die Registrierung auf
eine solche Phantasiebezeichnung initiiert wurde, ist dabei unerheblich;
denn anders als der Kauf eines Brötchens, bei dem es den Bäcker nicht
interessiert, wie Sie heißen und für wen Sie möglicherweise handeln, ist
die Domainregistrierung kein sog. "Geschäft für den, den es angeht",
sondern ein Dauerschuldverhältnis, bei dem es gerade darauf ankommt, den
Vertragspartner zu kennen.

Besten Gruß
Stephan Welzel






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