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public-l - Re: [DENICpublic-l] Muendliche Verhandlung ohne DENIC-Vorstand

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Muendliche Verhandlung ohne DENIC-Vorstand


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Muendliche Verhandlung ohne DENIC-Vorstand
  • Date: Sun, 26 Sep 2004 23:19:43 +0200


Hallo,

Stefan Paletta wrote:
> >den AGB der DENIC mit der Registrierung "keine Rechte Dritter" verletzen
> >darf. "Keine Rechte Dritter", darunter faellt auch das BDSG. Waere die
> >Domaine bei der DENIC nicht registriert, koennte man auch keine Rechte
> >von personenbezogenen Betroffenen verletzen, nicht?
>
> Oh bitte. Wie sie richtig sagen, "mit der Registrierung"! In dieser
> Klausel geht es einzig und allein um die Rechte am Domainnamen selbst.

Das geht aber so nicht aus der DENIC-AGB hervor, meine ich.
Zitat der DENIC-AGB vom 19.09.2004:

§ 3 Pflichten des Domaininhabers
"...Der Domaininhaber versichert [..] dass Registrierung und
beabsichtigte Nutzung der Domain weder Rechte Dritter verletzen noch
gegen allgemeine Gesetze verstoßen...
vgl. § 3 Abs. 1 DENIC-AGB "Pflichten des Domaininhabers"
vgl. http://www.denic.de/de/bedingungen.html

Es werden damit sowohl Registrierung als wie auch die Nutzung
des Domainnamens angesprochen. Ausserdem geht das noch weiter, weil
nicht nur "Rechte Dritter" angesprochen wird, sondern auch "gegen
allgemeine Gesetze". Darunter verstehe ich auch das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches der Registrant zu beachten hat.
Oder muss man bei der Nutzung eines Domainnamens etwa keine
Bundesdatenschutzgesetze beachten?

Deswegen hatte ich vor 4-5 Tagen die DENIC darum gebeten, das
doch bitte genauer in den DENIC-AGB auszufuehren, wie das gemeint ist.
Weiter hatte ich hierzu einen Verbesserungsvorschlag gemacht, wie man
das besser formulieren koennte. Keine Reaktion von Seitens der DENIC.

> Was man unter der registierten Domain anstellt, interessiert Denic und
> ihre AGB gar nicht.

Anderer Ansicht, § 3 Abs. 1 DENIC-AGB "Pflichten des
Domaininhabers", denn es darf die "Registrierung und [..] Nutzung der
Domain weder Rechte Dritter verletzen noch gegen allgemeine Gesetze
verstoßen"

> Sie greifen auf diese Art schon zum zweiten Mal einen anderen Teilnehmer
> an;

Wieso denn? Ich habe nur ein Beispiel gemacht und dies auch sehr
deutlich mit "zum Beispiel" und "z.B." gekennzeichnet.

http://www.denic.de/xml/mailarchiv/public-l/msg03433.xml

MfG
Rob Liebwein





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