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public-l - Re: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c


Chronological Thread 
  • From: "Stephan Welzel/Denic" <welzel AT denic.de>
  • To: "Peter Backes" <rtc AT helen.PLASMA.Xg8.DE>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c
  • Date: Fri, 28 Dec 2001 10:10:37 +0100

Guten Morgen!

> > Seit Spätsommer/Frühherbst letzten Jahres.
>
> Genau wie ich vermutet hatte. Murphy hat halt mal wieder
> zugeschlagen. Vermutlich gab es sogar eine Pressemitteilung?

Selbstverständlich; sogar mehrere ;-> Stehen übrigens alle auf der
DENIC-Website(www.denic.de/doc/DENIC/presse/index.html).

> > Nicht, daß ich wüßte - man braucht aber auch keine, weil die Regeln
eben so
> > vollkommen glasklar sind.
>
> Scheinbar nicht. Bei einer anderen Domain (Staedtedomain), die einen
> KK zu uns hin machen wollte, weigert sich der alte Provider
> standhaft, sie auf Antrag des neuen Buergermeisters herauszugeben.
> Man verlangt bis heute die Unterschrift des admin-c, dem alten
> Buergermeister, der laengst nicht mehr in der Region wohnt.

Ich kann naturgemäß zu einem Einzelfall, den ich nicht kenne, nicht viel
sagen, aber der Umstand, daß möglicherweise Leute die Regeln nicht
beachten, bedeutet nicht, daß sie nicht klar sind. Es ist wrklich glasklar
und einfach: Der Domaininhaber kann selbst nach Belieben über die Domain
verfügen - alles andere wäre ja auch Unsinn. Zusätzlich hat er einen
Bevollmächtigten, den admin-c. Aber eben nur zusätzlich, i. e. der Inhaber
kann auch selbst alle von ihm gewünschten Erklärungen abgeben. Insofern
gilt für Ihren Fall, wenn keine Besonderheiten vorliegen, die Sie unerwähnt
gelassen haben, und wenn Inhaber der Domain die fragliche Stadt ist, daß
die Stadt den KK-Antrag selbst ebenso stellen kann wie der admin-c. Die
Stadt aber wird kraft Gesetzes vertreten durch ihren (gegenwärtigen)
Bürgermeister, und also reicht dessen Unterschrift aus. Wenn Sie wollen,
schildern Sie mir den Fall per PM.

> > > Sorry wenn ich frage, aber was ist ein 'Innenverhaeltnis'? (Hab'
> > > nicht allzu grosse Ahnung vom rechtlichen Vokabular.)
> > Zwischen Inhaber und admin-c.
>
> 'Was ist' war die Frage, nicht 'zwischen wem'. Ich kenne die
> Bedeutung des Wortes 'Innenverhaeltnis' nicht, ich bin kein Jurist.

Die Frage "Was ist?" wiederum verstehe ich nicht; am besten übersetzen Sie
"im Innenverhältnis" mit "zwischen den beiden". Das ist kein
geheimnisvoller juristischer Begriff, sondern eine Formulierung, die
einfach das meint, was man sich darunter vorstellt.

> > Es kann jeder Domaininhaber ganz nach seinem Belieben über den admin-c
> > entscheiden; irgendwelche Empfehlungen für Paranoiker oder andere
> > Sondergruppen spricht DENIC nicht aus ;->
>
> Dann frage ich mich, warum kann der admin-c in seiner neuen Rolle
> nicht mehrfach vergeben werden? Warum kann ich nur eine Person als
> Bevollmaechtigen eintragen? Oder ist das nur ein Relikt?

Wollen Sie wirklich mehrere admin-c für jede Domain? Welchen Sinn sollte
das haben? Gerade nachdem Sie das Risiko von "Reibereien" zwischen
Domaininhaber und admin-c angesprochen haben, wäre das doch ganz besonders
zwischen mehreren admin-c zu befürchten.

Besten Gruß
Stephan Welzel






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