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public-l - Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: "Gert Doering, Netmaster" <netmaster AT space.net>
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de, Ralph Babel <rbabel AT babylon.pfm-mainz.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking
  • Date: Wed, 1 Sep 2004 12:03:00 +0200


Hallo Herr Doering,

"Gert Doering, Netmaster" <netmaster AT space.net> schrieb am 01.09.2004
11:53:39:
>
> > Ich erkläre es gern zum dritten Mal: In der Domainlöschung liegt
> > üblicherweise zugleich die Kündigung des Domainvertrags. Sollte sich
die
> > Unwirksamkeit der Kündigung herausstellen, bestünde der Domainvertrag
> > weiter. Hat aber mittlerweile ein Dritter die Domain, die aufrgund der
> > Löschung ja frei war, für sich registriert, hat er ebenfalls einen
> > Domainvertrag, und deshalb kann DENIC ihm die Domain nicht einfach
wieder
> > wegnehmen.
>
> Wenn ich hier mal die Analog zum Verkauf gestohlener Ware ziehe, ist es
dort
> eindeutig so, dass der Kaufvertrag rechtlich keinen Bestand besitzt,
wenn
> der Verkaeufer vorher nicht Eigentueber des verkauften Gegenstands war
> (Hehlerei).
>
> Ich finde die Analogie hier nicht verkehrt - wie kann der neue
Domainvertrag
> rechtliche Wirkung zeigen, wenn er im Widerspruch zum bestehenden
Vertrag
> ist, und die Eigentumsrechte des bisherigen Domaineigentuemers verletzt?

Weil es kein Eigentum an Domains gibt. Eigentum gibt es nur an Sachen (i.
e. körperlichen Gegenständen), und eine solche ist eine Domain nun gerade
nicht. Deshalb funktioniert Ihre ganze Analogie nicht.

Besten Gruß
Stephan Welzel







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