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public-l - Re: [DENICpublic-l] Entscheidungssammlung zum RITTER.DE-Fall

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Entscheidungssammlung zum RITTER.DE-Fall


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: Klaus Herzig/Denic <herzig AT denic.de>, owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de, Winfried Haug <wh AT germany.com>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Entscheidungssammlung zum RITTER.DE-Fall
  • Date: Tue, 21 Sep 2004 07:21:17 -0700


Rob Liebwein wrote:
> > Das
> > Urteil mit dem Az 6 U 5770/01 liegt uns mit einem Rechtskraftvermerk
> > versehen vor.

Uebrigens: Diese Entscheidung richtet sich nur(!) zur REG-Zeile,
nicht aber zur DNS-Zeile. Schauen Sie doch mal ganz genau hin, bitte
seien Sie so nett.

Dass Sie auch DNS-Zeilen veraendern duerfen, geht auf dieser von
Ihnen erwaehnten Entscheidung NICHT hervor. Das ist auch noch so ein
DENIC`sches Ding.

Ausserdem geht aus der Entscheidung nur ein Uebertragungs-Wunsch
zur Registranten-Zeile hervor, nicht aber, dass dieser Domainname auch
in NUTZUNG gebracht werden DARF. In NUTZUNG duerfen sowohl Sie als wie
auch der Klaeger diesen Domainnamen jedenfalls NICHT! Davon hat das OLG
Muenchen in dieser Entscheidung gerade ausdruecklich Abstand genommen,
weil man gewusst hat, dass damit der gesamte IT-Verkehr von 1997 bis
heute komplett abgefangen werden kann (ยง 202a StGB "Ausspaehen von
Daten").

Lt. der DENIC-AGB muss aber der Domainname binnen von 4 Wochen
in Nutzung gebracht werden. Ansonsten kuendigt die DENIC fristlos. Na,
dann ist die Domaine wieder da bei der NIC.RITTER.DE. Verstehen Sie, wie
ich das meine?

Sie, die DENIC, aber bringen aber diese Domaine gerade in
NUTZUNG und ueberspringen einmal mehr diese Entscheidung des OLG
Muenchen ("Nur Uebertragung, keine Nutzung").

Ich denke, bei einem Rechtsstreit gegen die DENIC und wenn das
ebenfalls wieder 3-5 Jahre zum BGH dauern wird, da habe ich dann schon
laengstens meine Rechtsanwaltszulassung beim Bundesgerichtshof. Ich
koennte mich dann selbst vertreten, d.h. ein Verfahren gegen die DENIC
vor dem BGH wuerde mir keinen einzigen Cent kosten.

Obwohl: Momentan liebaeugle ich mit einer weiteren Klage gegen
die DENIC vor dem US-Gericht in Los Angeles, CA. Da brauche ich mich
nicht lange rumstreiten, obs 2,50 Eurooder 3,12 Euro Schadenersatz pro
Ritter gibt. Kann man gleich mit 120 Mio USD anfangen. :-)

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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