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public-l - Re: [DENICpublic-l] Entscheidungssammlung zum RITTER.DE-Fall

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Entscheidungssammlung zum RITTER.DE-Fall


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: Klaus Herzig/Denic <herzig AT denic.de>
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de, Winfried Haug <wh AT germany.com>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Entscheidungssammlung zum RITTER.DE-Fall
  • Date: Tue, 21 Sep 2004 06:49:27 -0700


Sehr geehrter Herr Herzig,

Klaus Herzig/Denic wrote:
> die untenstehende Liste ist wirklich beeindruckend.

Ja, vielen Dank.

> Sie werden aber
> hoffentlich zugeben, daß sie vor dem LG München Az 1 HKO 1417/01 der
> Beklagte waren. Das gleiche gilt für den Prozeß vor dem OLG München.

Nein, das ist nicht richtig.

Beklagte ist der Provider Fa. I....... Network/M...GmbH. Wenn
Ihnen diese Entscheidungen vorliegen, muessten Sie doch das auch sehen,
oder?

> > > Wer war der Klaeger ?
> > Klaeger: Fa. Dr. Ing. Ritter A. GmbH
> > > Wer war der Beklagte ?
> > Beklagter Provider: Fa. I. Network/M. GmbH

Weder ich noch die NIC.RITTER.DE sind verklagt.

Deswegen kann die Entscheidung gar nicht vollstreckt werden.
Deswegen auch die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO "keine
Vollstreckbarkeit in einen bestimmten Gegenstand" von der NIC.RITTER.DE
und von mir und die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO "keine
Vollstreckbarkeit eines bestimmten Titels" durch den beklagten Provider
beim Vollstreckungsgericht. Dazu braucht man erst aber einmal die
Rechtskraeftigkeit der Hauptsache-Entscheidung.

Ich verstehe Ihre Mitteilung so, dass Sie indirekt bestaetigen,
dass die DENIC von dem Prozesshansel nicht verklagt worden ist. (ich
hoffe, dass das richtig ist). Stimmt das so?

Der beklagte Provider hat mir zwischenzeitlich ein Fax
geschickt, aus dem bestaetigt wird, dass dieser verklagt ist und dass
dieser als beklagter Provider nicht Domaininhaber der RITTER.DE ist. Es
wird dort auch versichert, dass man es weiter probieren werde. Dieses
Fax-Schreiben ist allerdings nicht an mich adressiert, sondern an die
DENIC, Frau Dolderer. Ich nehme doch mal an, dass Ihnen/Euch das
vorliegt. Ich finde das jetzt dumm, dass Frau Dolderer im Ausland ist.
Ich schicke Ihnen das per Email nachher rueber. Bitte klaeren Sie das
auf.

> Das
> Urteil mit dem Az 6 U 5770/01 liegt uns mit einem Rechtskraftvermerk
> versehen vor.

Besteht die Moeglichkeit, dass ich das zu Lesen bekomme, also wo
dort dieser "Rechtskraftvermerk" drauf steht? Man kann doch nicht
einfach das fuer rechtskraeftig erklaeren, wo doch ueber mindestens 3
Rechtsmittel noch nicht entschieden ist. Da muessen doch die dortigen
Rechtsanwaelte des beklagten Providers was gekriegt haben, meine ich.

> Es ist daher falsch, wenn Sie behaupten, es sei nicht
> rechtskräftig. Auf der Basis dieses Urteils erfolgte die Kündigung des
> Domainvertrags.

Dann ist die Kuendigung ja erst recht vollumfaenglich nichtig
und dann handelt es sich erst recht um eine unbefugte
Datensatzveraenderung. Gekuendigt haben Sie nicht den beklagten
Provider, sondern den Domainregistranten. Menschenskinder, das kann doch
nicht wahr sein und nicht so schwer zu verstehen sein.

Wir befinden uns wieder bei der Strohmann-These von Ralph Babel.
Demnach ist es gem. Ihrer § 7 Abs. 2 Ziff. C der DENIC-AGB praktisch
"scheissegal", welches Hauptsacheverfahren hier gegen _wen_
rechtskraeftig geworden ist. Es wird einfach vollstreckt, ohne dass die
Gerichtsvollzieher und die Vollstreckungsbehoerden ueberhaupt einmal
angefangen haben zu arbeiten. Datensatz veraendert, habe fertig. So
gehts nicht.

> Diese Kündigung wurde Ihnen als Domaininhaber mit
> Einschreiben per Rückschein zugestellt. Dort haben wir Ihnen auch
> dargelegt, auf Grundlage welcher Urteile die Kündigung erfolgt. Uns liegt
> der Rückschein vor, der mit Liebwein unterzeichnet ist. Insofern kann es
> also auch nicht sein, daß Sie nichts von der Kündigung gewußt haben wollen
> und auch nichts davon, daß gegen Sie prozessiert wurde.

Das versuche seit gestern zu klaeren. Ich bleibe dran am Ball.

> Im übrigen möchte ich noch einmal betonen, daß unsere Rechtsabteilung
> natürlich vor einer Löschung in jedem Fall prüft, ob das Urteil
> rechtskräftig ist und sich auch Kläger und Beklagte ansieht.

Tja, so sieht es aber nicht aus. Traurig, aber wahr. Und
wahrhaft katastrophal.

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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