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public-l - Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: Prem Manasvi <manasvi AT manasvi.com>
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Mon, 8 Aug 2005 12:00:23 +0200


owner-public-l AT denic.de schrieb am 07.08.2005 13:31:25:
>
> Nach meiner Einschätzung macht es sich DENIC zu einfach mit dem Hinweis
> auf die Lösung im Rahmen der bisherigen Rechtskonstruktion, denn diese
> verhilft ja dem ursprünglichen Domain-Inhaber nicht zu seinem Recht im
> Sinne eines natürlichen Rechtsgefühls.

Abgesehen davon, daß ich mit Begriffen wie dem "natürlichen Rechtsgefühl"
sehr vorsichtig wäre - was sagt denn Ihr "natürliches Rechtsgefühl" dazu,
wenn man, was ja die Kehrseite Ihrer Überlegung ist, dem unbescholtenen
neuen Domaininhaber die Domain einfach wieder wegnimmt?

> Die Lösung, die ich mir vorstellen könnte, wäre einerseits, daß die
> DENIC einen rechtlichen Rahmen vorgibt, in der sich die rechtliche
> Gestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Provider und
> Domain-Inhaber bewegen kann, und die einen Fall wie den vorgegeben
> ausschließt.

Das ist genau die absurde Vollkasko-Mentalität, die hier überhaupt nicht
weiterhilft: DENIC soll alles vorgeben; dann können wir DENIC hinterher
auch für alles verantwortlich machen.

> Die bisherige rechtliche Ausgestaltung des
> Vertragsverhätnisses zwischen DENIC und dem Reseller läßt offensichtlich

> einen Fall wie den vorgetragenen zu.

Die tatsächliche Ausgestaltung des Registrierungssystems läßt einen
solchen Fall zu. Noch einmal: Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie daüfr
eintreten, daß die Registrierung nur noch über DENICdirect möglich ist.

> (Das Vertragsverhältnis DENIC
> -Endkunde ist nach meiner Einschätzung eh reichlich einseitig auf die
> Interessenlage von DENIC abgestellt ! Beispiel gefällig ?)

Auf so ein Beispiel wäre ich gespannt; denn Ihre Aussage ist schlicht
falsch.

> Hätte bei einer solchen Konstruktion der Domaininhaber innerhalb der
> vorgegebenen Frist (Vorschlag 10 Tage) nicht reagiert, hätte man ihm
> dann zu Recht die Verantwortung für den Verlust seiner Domain zurechnen
> können.

Falsch. Es gibt keine Verpflichtung, auf irgendeine Anfrage zu reagieren.
Außerdem bin ich sicher, wenn der Domaininhaber, sagen wir, gerade im
Urlaub ist und deshalb nicht antwortet, werden Sie hinterher der erste
sein, der erklärt, das könne man dem Inhaber ja nun nicht zum Vorwurf
machen, und hier müsse DENIC gefälligst dem "natürlichen Rechtsgefühl"
Rechnung tragen.

Besten Gruß
Stephan Welzel





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