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public-l - Re: [DENICpublic-l] Pfusch in der DENIC-Datenbank zugunsten da fucking SPAMers

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Pfusch in der DENIC-Datenbank zugunsten da fucking SPAMers


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Pfusch in der DENIC-Datenbank zugunsten da fucking SPAMers
  • Date: Thu, 14 Oct 2004 11:29:10 -0700


Hallo,

Daniel Roesen wrote:
> > Tut mir leid, das lasse ich mir nicht gefallen und mache das publik.
>
> Momentan machen Sie nur eines: sich laecherlich.

Warum? Fuerchten Sie ums Spam-Geschaeft? Dann kriegen Sie Aerger
mit mir.

> Es gibt beileibe genuegend Punkte in denen man DENIC berechtigt
> kritisieren kann, aber derzeit ballern Sie von Sachkenntnis und ohne
> jede Reflektierung mit Schrot um sich herum.

Lernen Sie erst mal zur
http://www.enom.com/domains/whois.asp?DomainName=enom.com surfen.
Emailadressen sind dort Grafiken. Bei der DENIC nicht.

> DENIC _wollte_ noch viel mehr Daten verstecken, aber dagegen gab
> es berechtigten und gluecklicherweise erfolgreichen Widerstand.

Ach ja? Von wem denn? Wenn man zu einem DE-Domainnamen vom
Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch machen moechte -- dessen Recht jedem
personenbezogenen DE-Registranten zu steht -- zum Beispiel so:

"Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser
Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte
Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung,
vgl. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG"
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg03.htm#6
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg03.htm#28

Dann liegt ein Verstoss gegen die DENIC-AGB vor und die DENIC
kuendigt die DE-Domaine, weil sie die WHOIS-Daten nicht mehr an Dritte
weitergeben darf.

Man nennt das: Unzulaessige Rechtsausuebung aus der
kartellrechtlichen Monopolstellung heraus. Auf umgangsprachlich:
Rechtsmissbrauch.

Die DENIC greift in einer unzulaessigen Art und Weise in die
Rechte aus dem Bundesdatenschutzgesetz hinein und verbreitet diese Daten
nicht nur innerhalb Deutschland, sondern weltweit. Damit gilt nicht nur
das BDSG aus dem DE-Recht, sondern auch EU-Datenschutzrecht und
Internationales Datenschutzrecht.

> Ein tech/zone-c der im Notfall nicht per Email und Telefon erreichbar
> ist, ist wertlos.

Lernen Sie erst mal zur
http://www.enom.com/domains/whois.asp?DomainName=enom.com surfen.
Emailadressen sind dort Grafiken. Bei der DENIC nicht.

> Alle Inhaber von Domains haben bei Registrierung
> der Veroeffentlichung der Daten explizit zugestimmt.

Natuerlich. Und jeder hat das Recht, zum Beispiel _heute_ vom
Widerrufsrecht wegen der Weitergabe der Daten an Dritte Gebrauch machen
zu koennen. Jeder.

"Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser
Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte
Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung,
vgl. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG"
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg03.htm#6
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg03.htm#28


> Sollte Ihr Provider bei dem Sie Ihre Domains nicht darauf hingewiesen
> haben, dann wuerde ich mit diesem mal ein Woertchen reden.

Wieso? Der Vertragspartner ist DENIC. Und mit der rede ich
gerade ein Woertchen. Eine andere Vergabestelle von DE-Domainnamen gibt
es schliesslich nicht.


> Das Palaver hier ist jedenfalls deplaziert.

Dann bitte ich Sie mich in Ihr Killfile zu stecken. Und lassen
Sie sich schoen weiter mit Spam zumuellen. Beschwerden sind bei der
DENIC abzugeben.

> Die DENIC Rechtsabteilung wird das natuerlich ganz anders sehen.).

Die reagiert ja nicht drauf. Haben doch schon vor Monaten immer
wieder darauf hingewiesen. Und nachdem wir mal wieder einen Spamer
erwischt haben, der im Zuge der Auskunftsklage zugegeben hat, er habe
das aus der DENIC-Datenbank abgesaugt, ist das Ding gelaufen.


Mit freundlichen Gruessen
Rob Liebwein





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