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public-l - Re: [DENICpublic-l] Pfusch in der DENIC-Datenbank zugunsten da fucking SPAMers

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Pfusch in der DENIC-Datenbank zugunsten da fucking SPAMers


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Pfusch in der DENIC-Datenbank zugunsten da fucking SPAMers
  • Date: Fri, 15 Oct 2004 16:05:03 -0700


Christian Worscheck wrote:
> > D.h., beim Antrag zu einer neuen Telefonnummer kann man vom
> > Widerrufsrecht nach dem BDSG - wegen der Weitergabe der Telefonnummer an
> > Dritte - Gebrauch machen. Die Telefonnumer geht trotzdem und die Daten
> > werden nicht weiterverscherbelt.
>
> Sind Sie sich da wirklich sicher ? Es ist richtig dass ich einer
> weitergabe der von mir uebermittelten Daten wiedersprechen kann.
> Im Grund ist es aber auch keine 100%ige Sicherheit das meine Daten nicht
> doch weitergegeben oder veroeffentlicht werden.

Darum geht es doch nicht. Es geht darum, dass man

a) sowohl bei der _Beantragung_ einer Telefonnummer vom
BDSG-Widerrufsrecht Gebrauch machen kann und dabei gleichzeitig die
Vergabestelle von Telefonnummern einem trotzdem nicht die Telefonnummer
kuendigt. Anders verhaelt sich die DENIC. Sie kuendigt und pocht auf
Ihre DENIC-AGB die gegen Treu und Glauben verstoesst, weil sie per
unzulaessiger Rechtsausuebung aus der Monopolstellung heraus dem
personenbezogenen Betroffenen die Rechte aus dem BDSG vorwegnimmt. Und
als Druckmittel die fristlose Kuendigung androht.

b) Es geht auch darum, dass man selbst auch _waehrend_ der Nutzung der
Telefonnummer zu jeder Zeit vom BDSG-Widerrufsrecht Gebrauch machen kann
und auch hier gleichzeitig die Vergabestelle von Telefonnummern einem
trotzdem nicht die Telefonnummer kuendigt. Anders verhaelt sich die
DENIC. Sie kuendigt und pocht auf Ihre DENIC-AGB die gegen Treu und
Glauben verstoesst, weil sie per unzulaessiger Rechtsausuebung aus der
Monopolstellung heraus dem personenbezogenen Betroffenen die Rechte aus
dem BDSG vorwegnimmt. Und als Druckmittel die fristlose Kuendigung
androht.

Also kurz: Bei der Registrierung und zu jederzeit auch waehrend
der Nutzung der Telefonnummer kann man vom BDSG-Widerrufsrecht Gebrauch
machen, ohne dass einem hier die Nutzungsberechtigung zur Telefonnummer
gekuendigt wird. Bei der DENIC nicht. Das widerspricht sich.


> Mir Persoenlich ist das bereits passiert. Soviel dazu.

Das mag sein, aber auch darum geht es nicht, weil Ihnen dann ein
Schadenersatzanspruch zusteht (meistens so um die 400,- bis 900,- Euro
pro Fall. Holen Sie sich Ihr Geld). Das ist ein ganz nettes geordnetes
System eines IF THEN im Deutschen Datenschutzrecht. IF das, THEN so. Und
irgendwann einmal kommt man zu einem END. Und mit dem Europaeischen und
Internationalen Datenschutzrecht habe ich noch gar nicht angefangen. Die
DENIC kriegt viiiel Stress aufgrund Ihrer Noetigung uns gegenueber.

> > Und bei der DENIC kann man das
> > ploetzlich wieder nicht, womit das bei den Spamers landet und man mit
> > Spam zugemuellt wird?
>
> Es steht halt nunmal so in den Nutzungsbedingungen,

Tja, das typische "Das war schon immer so". Das moechte ich in
Sachen "AntiSpam ./. Spam" aber aendern. Ich bin da mehr so ein Typ von
"Grundsatz-Entscheidungen" wie in Sachen "Der Schutz des
Webseitenerstellers" bei der UrhR-Kammer Koeln.

> sicher, mir gefaellt
> es auch nicht zu 100% das meine Daten oeffentlich zugaenglich sind,

In Muenchen wurde in unserem Haus 1x eingebrochen, 1x versuchter
Einbruch, 14x Haus- und Landfriedensbruch, und zahlreiche andere
Straftaten veruebt. Es hat sich bei einem der Taeter dabei
herausgestellt, dass dieser die Daten aus der WHOIS-Datenbank herhatte.
Und bei der DENIC kann man vom Widerrufsrecht wegen der Weitergabe der
Daten nicht Gebrauch machen, weil ansonsten der Domainname gekuendigt
wird. Die DENIC hat bis heute nicht den Schaden ersetzt.

Spamers moegen das nicht, wenn man sie abmahnt, es zu
unterlassen die Postfaecher mit unerwuenschten Werbungen zuzumuellen.
Wenn diese dann auch erst mal richtig blechen muessen, gehts los. Dank
der DENIC und deren WHOIS-Datenweitergabe an diese.

> allerdings habe ich keine Probleme mit irgendwelchen Spams.

Herzlichen Glueckwunsch. :-)

> Und uebrigens wuerde ich Sie doch bitten nicht gleich mit
> Unterschwelligen Bemerkungen hier eine Diskussion zu fuehren. Ich fuer
> mich fuehre Diskussionen doch lieber auf einer Niveauvolleren Ebene.

Dann bitte schreiben Sie nicht "Nur scheinbar macht er sich
lieber laecherlich.", sondern bringen Sie einfach sachliche und
schluessige Argumente, worueber man ebenso auch sachlich diskutieren
kann. PROs und CONTRAs sind einfach ganz normal. Koennen wir uns darauf
einigen? :-)

Ich habe nicht gegen sachliche Diskussionen. Allerdings sollte
man auch beachten, dass eine geschaeftsmaessige Rechtsberatung i.V.m.
der DENIC nicht erlaubt ist, wenn solche DENIC-Juristendaus am Werke
sind, vgl. ยงยง 1, 4 ff. RBerG. Aus diesem Grunde deckmantele ich als
Schlawiner das unter "Abmahnung". ;-)

Als Oberschlawiner und als ganz fieser US-Jurist abe ich noch
etwas Besseres zugunsten saemtlicher DENIC-Genossen und DE-Registranten
vor (bei 8 Mio Domaines ist das viel), nachdem man nach all diesen
vielen Monaten von "Nullbock-Action der DENIC" die Schnauze voll hat:
Ich mache sehr bald vom Art. 5 GG aus dem DE-Recht Gebrauch. In wenigen
Tagen ist es soweit und benutze einfach das Internet als Werkzeug. Und
das kriegt die DENIC dann ueberhaupt nicht mehr weg. <vbg>

MfG
Rob Liebwein





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