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public-l - Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Fri, 5 Aug 2005 18:30:28 +0200


Stephan Welzel schrieb:

> Man wird dann Eigentümer des Reichtstagsgebäudes, wenn
> ein Erfüllungsgehilfe der Eigentümerin das Eigentum am
> Reichstagsgebäude aufgibt

Ein Inhaber muß sich wohl keinen Löschungsauftrag
zurechnen lassen, den er nicht gegeben hat, denn zum einen
besitzt der DENIC-Genosse keine entsprechende Vollmacht des
Endkunden, und zum anderen handelt es sich beim Genossen als
jemand, dem das _DENIC_ (nicht der Endkunde!) entsprechende
Eingriffsmöglichkeiten in das "Grundbuch" DENIC-Datenbank
gewährt, wohl kaum um einen Erfüllungsgehilfen des
Endkunden, sondern um einen des DENIC.

Vielmehr muß das DENIC für irrtümliche Löschungen seiner
Genossen geradestehen, da es im Rahmen des automatisierten
Online-Verfahrens ja auf die Prüfung einer expliziten
Willenserklärung seines Kunden und Vertragspartners
verzichtet und deren Vorliegen qua Zusicherung durch
den Genossen statt dessen einfach als gegeben annimmt.





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