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public-l - Re: Re: [public-l] Handles

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re: [public-l] Handles


Chronological Thread 
  • From: "Sabine Dolderer/Denic" <dolderer AT denic.de>
  • To: lutz AT iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re: [public-l] Handles
  • Date: Tue, 27 Mar 2001 15:42:14 +0200

Hallo,

On 27.03.01 15:26 lutz AT iks-jena.de (Lutz Donnerhacke) wrote:
>
> * Sabine Dolderer/Denic wrote:
> >die Idee ist technisch möglicherweise gut, aber es gibt damit
erhebliche
> >rechtliche Probleme. Wir hatten ja schon vor längerer Zeit die
Diskussion,
> >warum unser whois nur eingeschränkte Abfragefunktionalität hat und
warum
> >eine reine Personenabfrage nicht geht.
>
> Wenn es Ihnen nicht gelingt, Ihre Juristen auszubürsten, so haben Sie in
> Kürze ein völlig unmangebares System von zigfachen ungepflegten
> Personenhandles. Wer's braucht. :-(

Es geht nicht um meine Juristen. Wir versuchen und haben erreicht, daß die
whois-Information uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein darf. Das ist
- auch wenn es mir keiner glaubt - ein Erfolg. Andere Länder argumentieren
mit Blick auf die Europäische Datenschutzrichtlinie komplett anders und
veröffentlichen die Daten auch nicht.

>
> >Ein zentrales Personenregister ist aus datenschutzrechtlichen Gründen
> >nicht zulässig, da Personendaten immer nur im Zusammenhang und wenn
dies
> >erforderlich ist, öffentlich gemacht werden dürfen.
>
> Das ist grober Unfug. Kein Jurist hat das Recht, den technisch
notwenigen
> Betrieb einzustellen. Wenn er das trotzdem meint, ist er a) falsch
> informiert oder b) fehl am Platz.

Die technische Begründung, warum "whois dolderer" 10 Personen liefern muß
bzw "whois sabine" 200, würde mich doch interessieren (Die Zahlen sind
geschätzt). Gleiches gilt für die technische Notwendigkeit, warum "whois
Sabine Dolderer" funktionieren muß. Technische Notwendigkeit wohlgemerkt,
nicht nice to have.

>
> >Ein Kopplung der Einverständnis einer Person, sich in ein solches
> >Datenregister eintragen zu lassen und eine Dienstleistung (z.B.
> >Domainvergabe) ist ebenfalls unzulässig.
>
> Kein Einverständis => Keine Domain. Wo ist das Problem?

Hessisches Datenschutzgesetz http://www.hessen.de/hdsb/hdsg98/hdsg98v2.htm,
bitte dort nachlesen.

>
> >Aus all diesen Gründen kommen wir nicht darum herum, mittelfristig eine
> >neue Lösung zu suchen.
>
> Ich könnte mir vorstellen einen DENIC aufzumachen und die DENIC e.G. im
> Regen stehen zu lassen.
>
> >Das Dokument enthält daneben auch einige interessante Hinweise
betreffend
> >der Providerpraxis.
>
> Schon gelesen. Aber das fällt wohl eher unter Fall a).
>

Viele Grüße
Sabine Dolderer

Sabine Dolderer
DENIC eG
Wiesenhüttenplatz 26
D-60329 Frankfurt

eMail: Sabine.Dolderer AT denic.de
Fon: +49 69 27235 0
Fax: +49 69 27235 235





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