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public-l - Re: Re: [public-l] Handles

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re: [public-l] Handles


Chronological Thread 
  • From: lutz AT iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re: [public-l] Handles
  • Date: 27 Mar 2001 13:52:26 GMT
  • Newsgroups: iks.lists.ripe.de
  • Organization: IKS GmbH Jena

* Sabine Dolderer/Denic wrote:
>> Das ist grober Unfug. Kein Jurist hat das Recht, den technisch
>> notwenigen Betrieb einzustellen. Wenn er das trotzdem meint, ist er a)
>> falsch informiert oder b) fehl am Platz.
>
>Die technische Begründung, warum "whois dolderer" 10 Personen liefern muß
>bzw "whois sabine" 200, würde mich doch interessieren (Die Zahlen sind
>geschätzt). Gleiches gilt für die technische Notwendigkeit, warum "whois
>Sabine Dolderer" funktionieren muß. Technische Notwendigkeit wohlgemerkt,
>nicht nice to have.

Wollen Sie wirklich pro Endreseller eine Personenliste pflegen, weil niemand
mehr herausbekommt, ob bereits schon ein Handle existiert? Wird der
Handlebestand pro KK sich verdoppeln?

Whois hat genau einen Zweck: Out-of-Band Lösung von technischen Problemen im
Netz. Wenn das DENIC das nicht für machbar hält, soll es whois einstellen.
Ich habe kein Problem damit.

>>>Ein Kopplung der Einverständnis einer Person, sich in ein solches
>>>Datenregister eintragen zu lassen und eine Dienstleistung (z.B.
>>>Domainvergabe) ist ebenfalls unzulässig.
>>
>> Kein Einverständis => Keine Domain. Wo ist das Problem?
>
>Hessisches Datenschutzgesetz
>http://www.hessen.de/hdsb/hdsg98/hdsg98v2.htm, bitte dort nachlesen.

Irrelevant, da es nicht möglich die Dienstleistung zu erbringen ohne die
Angaben zu haben. Es sei denn die Dienstleistung wird nur noch über NS
Verweise definiert: Dann brauchen gar keine Daten mehr erhoben werden und
man kann whois ganz abschalten.

Will jemand ein Problem lösen, oder eine Domain vor Gericht bestreiten, so
kann er sich an das registrierende DENIC Mitglied wenden, daß ihm dann - auf
richterlichen Beschluß hin - den Reseller sagt, der ihm dann - auf
richterlichen Beschluß hin - den Endkunden mitteilt.

Aber BITTE nicht Whois dafür vergewaltigen. Nehmen Sie die Anforderungen des
Gesetzes ernst und schalten sie Whois ab.

Das ist kein Scherz.





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