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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Stabile Delegation unter DE, nein danke?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: Florian Weimer <fw AT deneb.enyo.de>
  • Cc: Daniel Roesen <dr AT cluenet.de>, owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Mon, 8 Aug 2005 13:01:26 +0200


owner-public-l AT denic.de schrieb am 08.08.2005 12:52:39:
>
> > Sie verwechseln das Vorliegen einer Vollmacht und den konkreten Wunsch
des
> > Vollmachtgebers. Es mag sein, daß der Domaininhaber die Löschung gar
nicht
> > wollte, aber das ändert nichts daran, daß der Provider zur Löschung
> > bevollmächtigt war.
>
> Wenn er das ist, dann ist er regelmäßig auch Mitstörer (vgl. OLG
> Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2003, 2 W 27/03):
>
> | Nach allgemeinen Grundsätzen haften bei kennzeichnungsrechtlichen
> | Ansprüchen diejenigen Personen als Störer, die in irgendeiner Weise,
> | sei es auch ohne Verschulden, willentlich und adäquat kausal an der
> | Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen
> | Beeinträchtigung eines anderen beigetragen haben. Als Mitwirkung
> | genügt dabei die Unterstützung oder Ausnützung der Handlung eines
> | eigenverantwortlichen Dritten, sofern der in Anspruch Genommene die
> | rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hat
> | (Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 14, Rn. 231 m.w.N.).
>
> Wollen Sie das wirklich?

Dieses Urteil bezieht sich, wenn ich nicht irre, auf den admin-c.

Nein, natürlich will ich das nicht - übrigens auch nicht für den admin-c.
Aber das Problem löst man nicht durch eine Beschränkung der
Vertretungsbefugnis, sondern dadurch, daß man den Gerichten erklärt, daß
Mitstörerhaftung noch ein bißchen mehr erfordert als Vertretungsbefugnis.
Immerhin sehen Gerichte ja auch nicht den Vertreter des Markeninhabers,
der beim Patentamt als die dortige Variante des admin-c geführt wird, als
Mitstörer an.

Daß man Gerichten das erklären kkann, zeigt übrigens die Rechtsprechung
des OLG Koblenz, das eine Mitstörerhaftung des admin-c verneint.

Besten Gruß
Stephan Welzel








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