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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Stabile Delegation unter DE, nein danke?

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: Daniel Roesen <dr AT cluenet.de>
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Mon, 8 Aug 2005 10:52:45 +0200


owner-public-l AT denic.de schrieb am 05.08.2005 23:25:47:
>
> On Fri, Aug 05, 2005 at 07:10:16PM +0200, Stephan Welzel/Denic wrote:
> > Nein, es hat, wenn schon, der Notar, der für den Grundstückseigentümer
zum
> > Grundbuchamt geht, "Mist gebaut". Und was glauben Sie wohl, wessen
> > Erfüllungsgehilfe der ist?
>
> Solange der Notar keinen Auftrag und Vollmacht dazu hat, kann der im
> Namen seines Klienten machen was er will - es ist nicht rechtsgueltig.
> Und das ist nicht das Problem des Klienten, sondern des Grundbuchamts
> das die Vertretungsberechtigung nicht ueberprueft hat.
>
> In DENIC Lesart hat DENIC einen Vertrag mit dem Domaininhaber. Den
> Vertrag kuendigen koennen nur die Vertragspartner, nicht Dritte. Es
> seie denn, die Vertragspartner bevollmaechtigen Dritte dazu. Eine
> Vollmacht dazu seitens des Domainkunden lag offenbar nicht vor.

Sie verwechseln das Vorliegen einer Vollmacht und den konkreten Wunsch des
Vollmachtgebers. Es mag sein, daß der Domaininhaber die Löschung gar nicht
wollte, aber das ändert nichts daran, daß der Provider zur Löschung
bevollmächtigt war.

Das ist so wie, sagen wir, in einem Gerichtsverfahren. Es mag sein, daß
Sie die Klage nicht zurücknehmen wollen, aber Ihr Anwalt ist dazu
bevollmächtigt, und wenn er die Klage zurücknimmt, ist das wirksam - auch
wenn Sie es nicht gewollt haben.

> Ich hoffe der ehemalige (und meiner rechtsauffassung aktuelle)
> Domaininhaber hat Rechtsschutz und laesst das gerichtlich klaeren. Bei
> Ebay reichte offenbar die (moeglicherweise nicht ausgesprochene) Drohung
> mit deren Rechtsabteilung. Double Standards.

Es wird durch ständige Wiederholung das Falsche nicht richtig. Vielleicht
lesen Sie noch einmal meine allererste Mail nach, in der ich den
Unterschied eingehend erläutert habe.

Besten Gruß
Stephan Welzel







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