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public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Re: Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 08:39:42 -0700


Hallo,

Peter Backes wrote:
> > vgl. http://www.denic.de/de/bedingungen.html
> Schön, dass Du das gefunden hast! Ich hoffe, es dämmert Dir jetzt so
> langsam, wie die Sache aussieht.

Ja, vor allem war mir diese Klausel mit dem § 7 Abs. 2 Ziff. c
neu. Weiss auch nicht, warum mich darueber keiner informiert hat. Nun
gut, jetzt weiss ich es. Einverstanden kann ich damit nicht sein. Mal
schauen, was ich daraus mache. Aber ist es dem Domainregistranten
zuzumuten, dass dieser taeglich die DENIC-AGB unter der
http://www.denic.de/de/bedingungen.html zu beobachten und zu besuchen
hat? Oder ist es der DENIC zuzumuten, dass die den Domainregistranten
eine Email schickt und diese ueber Aenderungen der DENIC-AGB informiert?
Ich neige zu letzterem.

Wir hatten bereits schon einmal einen Fall damals mit der
Networksolutions, Inc in den USA vor dem US-Gericht. Ergebnis: Sobald
hier die AGB geaendert werden, hat jeder(!) Domainregistrant eine Email
darueber zu erhalten. Selbst auch beim IAP Tiscali erhaelt man bei
Aenderungen der AGB eigens eine Email. Das also sollte nicht das Problem
sein. Das alles ist bei der DENIC nicht der Fall und ich denke, dass es
auch hier noch Klaerungsbedarf gibt.

> Nur weil dem neuen Domaininhaber im
> Falle eines rechskräftigen Urteils prinzipiell der Weg des
> Vollstreckungsverfahrens offen stünde bedeutet das nicht, dass damit
> automatisch alle anderen Wege ausgeschlossen sind, vor allem dann
> nicht, wenn Du selbst (!) mit der Domainregistrierung der Kündigung
> durch das DENIC nach § 7 in diesem Fall zugestimmt hast.

Es ist natuerlich richtig, dass damit die
Vollstreckungsverfahren und die Verfahren vor den Verfassungsgerichten
nicht aufgehoben sind. Der Rechtsweg ist nach wie vor bestehend, das ist
richtig. Ich versuche nur das Szenario klarzumachen, was es fuer die
DENIC bedeutet, wenn auch nur ein einiges Verfassungsgericht oder auch
nur ein einziges Vollstreckungsgericht zu der Entscheidung kommt, dass
ein Hauptsacheverfahren gar nicht vollstreckt werden kann.

Beispiel mit Deiner XG8.DE
Ein Klaeger verklagt den Provider second-ns.de auf Uebertragung
des Domainnamens XG8.DE und nach 5 verlorenen Prozessen gewinnt dieser
ploetzlich mal dank eines DAU-Richters. Sofort nach dem rechtskraeftigen
Hauptsacheurteil veraendert die DENIC den Datensatz zur XG8.DE und Sie
stehen ploetzlich im Regen. Ihre Domaine ist einfach weg.

Weder der beklagte Provider noch Sie haben noch irgendeine
Chance, dass das rechtskraeftige Hauptsacheurteil nicht vollstreckt wird
bzw. vollstreckt werden kann. Zu den b.b. Rechtsmitteln in der
Vollstreckung und die der in bei den Verfassungsgerichten kommen Sie
erst gar nicht mehr, weil die DENIC bereits schon alles "erledigt" hat.

Aus diesem Grunde kann die § 7 Abs. 2 Ziff. c DENIC-AGB gar
nicht gueltig sein. Sie ist nicht nur sittenwidrig, sondern verstoesst
auch gegen Treu und Glauben.

Und genauso ein Fall liegt hier vor bzw. wird hier vorlegen,
weil naemlich nicht der Domaininhaber zu RITTER.DE verklagt worden ist,
sondern nur sein Provider. Der Provider kann aber diese Domaine nicht
uebertragen, weil dieser gar nicht der Domaininhaber ist. Deswegen sind
die auch soweit bis zum BGH, BayVerfGH, BVerfGH gegangen und diese
Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. (ich gehe davon aus, dass Herr
Strohbach von der DENIC eine andere rechtskraeftige Entscheidung meint,
die hier zu solchartigen strafbaren Datenveraenderungen anstiftet darf,
insofern es sich nicht um eine Faelschung eines Gerichtsschriftstuecks
handelt).

> > Soweit laesst die DENIC es erst gar nicht kommen. Die DENIC
> > ueberspringt das Vollstreckungsverfahren mit dem § 7 Abs. 2 Ziff. c der
> > DENIC-AGB. Sie vorwegnimmt in einer unzulaessigen Art und Weise die
> > Rechte der Domainregistranten.
>
> Falsch. In *zulässiger* Art und Weise, weil Du diesem Vorgehen durch
> die Registrierungsrichtlinien zugestimmt hast!

Du meinst, Du hast mit Deiner DE-Domaine einer nichtigen
AGB-Klausel zugestimmt? Ich meine, das geht nicht. Entweder es ist Rot
oder es ist Gruen an der Ampel. Sprich, entweder Du hast eine gueltigen
AGB-Klausel zugestimmt oder die Zustimmung als solche zu einer nichtigen
Klausel ist nichtig.

Beispiel: Ich bin die DENIC. Ohne Dich eigens per Email zu
informieren, schreibe ich in meiner AGB heimlich und nachtraeglich eine
neue Klausel rein, dass Du mir 1x im Monat ein Nackfoto von Deiner Frau
zu schicken hast. Ansonsten besteht fristloser Kuendigungsgrund zu
Deiner XG8.DE und eine andere Vergabestelle zu .DE gibt es nicht. Du
wirst auch in diesem Falle Deine Domaine nicht verlieren, weil diese
Klausel schlicht einfach nichtig ist. Kurz: § 7 Abs. 2 Ziff. c DENIC-AGB
ist einfach Schwachsinn und kaeme bei keinem Gericht durch.

> > Sie tut das als ein Monopolunternehmen und nutzt diese Stellung aus.
> Wie sieht es aus mit Deiner 'Monopolstellung' bezüglich Unterdomains
> von liebwein.de?

Die wird von mehreren Liebweins gemeinsam genutzt. Liste siehe
auch http://babel.de/koexistenz.html Kann ja auch nichts dafuer, dass es
mehrere Liebwein`s gibt und es zugleich aber auch nur eine einzige
DE-Domaine geben kann. Das wurde aber ganz salomonisch geloest. Es gab
mal eine Anfrage eines Weinherstellers, der hier einen Wein herstellt
mit dem Kennzeichen "Liebwein" und dieser Wein wird in einem Hotel zum
Kauf angeboten.

http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=Fl%C3%A4schchen+Liebwein&meta=

Das muss man halt auch verlinken. :-))

> Ich denke mal, Du hast was missverstanden. Das DENIC hat kein
> Monopol. Jeder kann einen Nameserver für die .de-Zone betreiben, auch
> Du. Du musst nur die vielen millionen Anwender auf der Welt, die
> bisher mit der vom DENIC betriebenen Zone ganz zufrieden waren davon
> überzeugen, dass sie Deine .de-Zone statt der vom DENIC abfragen oder
> alternativ den Verwalter der Root-zone, dass er .de an Dich
> delegieren soll. Oder etabliere doch Deine eigene Root-Zone! Der
> erste wärst Du nicht, der es versucht hat und am mangelnden Interesse
> der Netzgemeinde gescheitert ist, diese statt der existierenden zu
> verwenden.

Ich kann das nicht entscheiden. Wenn aber zum Beispiel die DENIC
meint, sie ist kein Monopol und ich meine was anderes, dann kann man
auch das Bundeskartellamt darueber entscheiden lassen. Das nennt sich
Feststellungsklage.

> Das sehe ich anders. Ich sehe, es läuft darauf hinaus, dass Du nun
> mit angeblich ungültigen Registrierungsrichtlinien argumentieren
> willst. Damit stehst Du aber IMO auf verlorenem Posten.

Naja, ich bin ja auch nicht verklagt. Ich habe aber ein Problem
mit dem, dass hier mein eigener IT-Verkehr und meine elektronische Post
nun abgefangen werden kann. Solchartige Datensatzveraenderungen bei der
DENIC, das machen die Datenschuetzer sicher nicht mit.

> > Bei dem vorliegenden Fall mit der RITTER.DE hat die Handlung der
> > DENIC mit der Vorwegnahme des Vollstreckungsverfahrens bereits
> > stattgefunden, so dass damit auch i.V.m. der Vorwegnahme der
> > Vollstreckungsgerichte die DENIC der strafbaren Amtsanmassung, strafbar
> > nach § 132 StGB ueberfuehrt ist.
>
> Das DENIC hat vorerst einmal nur eine Änderung an einer eigenen (!)
> Datenbank gemacht.

Ja, und zwar am kompletten(!) Datensatz inklusive der DNS. Fuer
sowas gibt es weder eine Zustimmung, noch eine rechtskraeftige
Entscheidung. Weder von mir, noch von der NIC.RITTER.DE noch vom
DENIC-Mitglied. Die DENIC hat - wie sie selbst zugegeben hat - voellig
eigenmaechtig und voellig ohne Gruende gehandelt.

Ich selbst bin deswegen insoweit davon betroffen, weil meine
Promotion http://doktorarbeit.ritter.de und http://www.rob.ritter.de und
http://magazin.ritter.de nicht mehr erreichbar sind, inklusive meiner
Emails hierzu.

> Ich denke, es steht nicht zur Debatte, dass man an
> einer eigenen Datenbank Änderungen durchführen darf. Jetzt weise
> bitte nach, dass das DENIC in ihrendeiner Form dieses Recht abgegeben
> hat, seine eigene Datenbank ändern zu dürfen.

Die DENIC hat von der IANA/ICANN den Auftrag erhalten, .DE zu
verwalten, siehe http://www.iana.org/root-whois/de.htm Das beruht auf
den Auftrag des US-Handelsministerium, die das an die IANA/ICAN zeitlich
befristet abgegeben haben.

Wenn die DENIC die Verwaltung nicht tun kann - siehe
EBAY-Hijacking, RITTER.DE-Hijacking, etc. - dann muss es halt jemand
anders machen. Man schreibt dann der IANA/ICANN einen Brief. Oder wie
solls sonst gehen?

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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