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public-l - Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c


Chronological Thread 
  • From: Thoralf Liersch <thliersch AT web-eagles.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c
  • Date: Tue, 21 Sep 2004 01:44:00 +0200


Rob Liebwein schrieb:

Beispiel: Du und ich, wir tun uns zusammen. Du setzt einen
DISPUTE auf DENIC.DE und NIC.DE. Dann verklagst Du _mich_ auf
Uebertragung der DENIC.DE und NIC.DE. Obwohl ich diese Domainnamen gar
nicht in der Hosentasche habe. Ist aber egal. Du gewinnst natuerlich,
weil ich die Klappe halte. Die Hauptsache-Entscheidung lassen wir
einfach rechtskraeftig werden.

Dann schreibst Du die DENIC an, und bestehst auf den 7 (2)c:


| § 7 Kündigung
| (2) DENIC kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen,
| wie er insbesondere vorliegt, wenn
| c) in einem rechtskräftigen Hauptsacheurteil festgestellt
| ist, dass die Registrierung der Domain für den Domaininhaber
| die Rechte Dritter verletzt...

vgl. http://www.denic.de/de/bedingungen.html

Die DENIC muss ja die DENIC.DE und NIC.DE kuendigen, § 7 Abs. 2
Ziff. C. Denn die Hauptsache ist rechtskraeftig. Und dank des DISPUTE
bist Du ja durchgeflutscht und somit Domaininhaber der DENIC.DE und
NIC.DE geworden.

Wenn Sie in diesem Punkt mal nicht irren Herr Liebwein. Sie sollten sich diesen Punkt nochmal genau durchlesen und dann Ihre Ansicht nocheinmal überdenken.
Insbesondere der 2. Teil von Punkt c) dürfte interessant sein da hier ausdrücklich festgehalten wird:
dass die Registrierung der Domain für den Domaininhaber die Rechte Dritter
verletzt...

Falls es Ihrer werten Aufmerksamkeit entgangen sein sollte dann reicht es
nicht das ein rechtskräftiges Hauptsacheurteil besteht, sondern dies _muss_
auch gegen den Domaininhaber bestehen und die rechte dritter müssen verletzt
worden sein.
Soweit ich diesen Pasus verstanden habe, reicht es nicht wenn ein H. x und
ein H. L sich zusammentun. H. x sollte dann schon der entsprechende
Domaininhaber sein und er muss die Rechte dritter verletzten.

In diesem Sinne kann ich nur sagen. Thema verfehlt, 6 setzen!!!


mfg Thoralf Liersch






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