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public-l - [DENICpublic-l] Re: Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile

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Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Re: Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile


Chronological Thread 
  • From: Peter Backes <rtc AT helen.PLASMA.Xg8.DE>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Re: Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 18:44:04 +0200
  • Organization: PLASMA


Hallo,

On 19 Sep 2004 at 8:39, Rob Liebwein wrote:

> Wir hatten bereits schon einmal einen Fall damals mit der
> Networksolutions, Inc in den USA vor dem US-Gericht. Ergebnis: Sobald hier
> die AGB geaendert werden, hat jeder(!) Domainregistrant eine Email
> darueber zu erhalten.

Soweit ich das richtig sehe, steht das DENIC auf deutschem
Hoheitsgebiet und ist daher nicht an US-Recht gebunden.

> Beispiel mit Deiner XG8.DE
> Ein Klaeger verklagt den Provider second-ns.de auf Uebertragung
> des Domainnamens XG8.DE und nach 5 verlorenen Prozessen gewinnt dieser
> ploetzlich mal dank eines DAU-Richters. Sofort nach dem rechtskraeftigen
> Hauptsacheurteil veraendert die DENIC den Datensatz zur XG8.DE und Sie
> stehen ploetzlich im Regen. Ihre Domaine ist einfach weg.

Genau so ist es. Natürlich würde ich mich ärgern, das Verfahren
verloren zu haben. Aber mit der Übertragung hätte ich kein Problem,
wenn die hypothetische andere Partei rechtskräftig das Recht an der
Domain zugesprochen bekommen hätte. Man kann nun mal nicht nur
gewinnen.

> Weder der beklagte Provider noch Sie haben noch irgendeine
> Chance, dass das rechtskraeftige Hauptsacheurteil nicht vollstreckt wird
> bzw. vollstreckt werden kann. Zu den b.b. Rechtsmitteln in der
> Vollstreckung und die der in bei den Verfassungsgerichten kommen Sie
> erst gar nicht mehr, weil die DENIC bereits schon alles "erledigt" hat.

Mit dieser Vorgehensweise habe ich mich aber einverstanden erklärt,
als ich meine Domain registriert habe.

> Beispiel: Ich bin die DENIC. Ohne Dich eigens per Email zu
> informieren, schreibe ich in meiner AGB heimlich und nachtraeglich eine
> neue Klausel rein, dass Du mir 1x im Monat ein Nackfoto von Deiner Frau
> zu schicken hast. Ansonsten besteht fristloser Kuendigungsgrund zu
> Deiner XG8.DE und eine andere Vergabestelle zu .DE gibt es nicht.
> Du wirst auch in diesem Falle Deine Domaine nicht verlieren, weil diese
> Klausel schlicht einfach nichtig ist.

Wenn eine solche Klausel eingefügt würde, dann würde ich die Domain
auch von mir aus garnicht mehr haben wollen, weil ich nicht bereit
wäre, weiterhin unter solchen Richtlinien eine .de-Domain zu
registrieren. Außerdem wäre die .de-Zone ziemlich bald ziemlich leer,
wenn das DENIC eine solche Klausel konsequent durchsetzen würden.

> Kurz: § 7 Abs. 2 Ziff. c DENIC-AGB ist einfach Schwachsinn und kaeme
> bei keinem Gericht durch.

Diese Klausel scheint mir mehr Sinn zu machen als die Pflicht,
monatlich das Nackfoto einer Frau schicken zu müssen.

> > Wie sieht es aus mit Deiner 'Monopolstellung' bezüglich Unterdomains
> > von liebwein.de?
>
> Die wird von mehreren Liebweins gemeinsam genutzt. Liste siehe
> auch http://babel.de/koexistenz.html Kann ja auch nichts dafuer, dass es
> mehrere Liebwein`s gibt und es zugleich aber auch nur eine einzige
> DE-Domaine geben kann. Das wurde aber ganz salomonisch geloest.

Offensichtlich verwaltest Du die Nameserver und bist auch als
Eigentümer und admin-c eingetragen. Du alleine hast die
Entscheidungsgewalt, jemand anderes unterhalb Deiner Domain
aufzunehmen oder nicht. Ich sehe nicht, wo sich das von der
'Monopolstellung' des DENIC für .de unterscheidet.

> Ich kann das nicht entscheiden. Wenn aber zum Beispiel die DENIC
> meint, sie ist kein Monopol und ich meine was anderes, dann kann man
> auch das Bundeskartellamt darueber entscheiden lassen. Das nennt sich
> Feststellungsklage.

Was soll das Gerede? Mach doch einfach! Meld Dich wieder wenn
festgestellt worden ist, dann gibt es endlich Gewissheit und keine
Spekulation mehr.

> Die DENIC hat - wie sie selbst zugegeben hat - voellig eigenmaechtig
> und voellig ohne Gruende gehandelt.

Das DENIC hat nicht ohne Gründe gehandelt, es liegt ihm ein
rechtskräftiges Urteil vor.

> > Jetzt weise
> > bitte nach, dass das DENIC in ihrendeiner Form dieses Recht abgegeben
> > hat, seine eigene Datenbank ändern zu dürfen.
> Die DENIC hat von der IANA/ICANN den Auftrag erhalten, .DE zu
> verwalten, siehe http://www.iana.org/root-whois/de.htm Das beruht auf
> den Auftrag des US-Handelsministerium, die das an die IANA/ICAN zeitlich
> befristet abgegeben haben.

Ich sehe da keinen Nachweis, dass das DENIC sein Recht abgegeben hat,
seine eigene Datenbank ändern zu dürfen.

--
Peter 'Rattacresh' Backes, rtc AT helen.PLASMA.Xg8.DE






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