Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c
  • Date: Mon, 20 Sep 2004 06:35:07 -0700


Hallo,

Ralph Babel wrote:
> > Das DENIC hat nicht ohne Gründe gehandelt,
> > es liegt ihm ein rechtskräftiges Urteil vor.
>
> Ich suche mir also einen Strohmann, der - damit es nicht
> gar so auffällig wird - ebenfalls Peter Backes heißt,
> zahle ihm einen hinreichend hohen Betrag dafür, daß er
> in Deckung bleibt und die Klappe hält, verklage ihn auf
> Übertragung von xg8.de, warte Versäumnisurteil und Ablauf
> der Einspruchsfrist ab, gehe mit diesem rechtskräftigen
> Urteil zum DENIC und hole mir die Domain.

Tja... =8-( Was sagt denn die DENIC dazu? Bitte um
Stellungnahme.

Nachdem es keine gesetzlichen Regelungen in so einer Art
"Domainnamensgesetz" gibt und die DENIC sich weigert hiergeben etwas zu
unternehmen (vgl. auch die Ruege des OLG Muenchen gegenueber der DENIC,
Az. 20 T 2446/00 v. 28.06.2000, bestaetigt durch OLG Muenchen,
rechtskraeftig), gibts eigentlich nur eine Moeglichkeit: Da jeder
Domainregistrant zum sittenwidrigen § 7 Abs. 2 Ziff. C der DENIC-AGB ein
Rechtsschutzbeduerfnis hat - zugleich die DENIC stur darauf beharrt -
kann jeder einzelne Domainregistrant eine Nichtigkeitkeitsklage gegen
die DENIC einreichen.

> Nach den Äußerungen von Herrn Strohbach kann ich mir
> gut vorstellen, daß die Rechtsabteilung dieses Urteil
> an eine von Herrn Liebwein zu benennende Faxnummer faxt.

Ist nix da.

Viele Gruesse
Rob Liebwein





Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page