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public-l - Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c
  • Date: Mon, 20 Sep 2004 11:19:32 -0700


Hallo,

Ralph Babel wrote:
> > Das DENIC hat nicht ohne Gründe gehandelt,
> > es liegt ihm ein rechtskräftiges Urteil vor.
>
> Ich suche mir also einen Strohmann, der - damit es nicht
> gar so auffällig wird - ebenfalls Peter Backes heißt,
> zahle ihm einen hinreichend hohen Betrag dafür, daß er
> in Deckung bleibt und die Klappe hält, verklage ihn auf
> Übertragung von xg8.de, warte Versäumnisurteil und Ablauf
> der Einspruchsfrist ab, gehe mit diesem rechtskräftigen
> Urteil zum DENIC und hole mir die Domain.

Beispiel: Du und ich, wir tun uns zusammen. Du setzt einen
DISPUTE auf DENIC.DE und NIC.DE. Dann verklagst Du _mich_ auf
Uebertragung der DENIC.DE und NIC.DE. Obwohl ich diese Domainnamen gar
nicht in der Hosentasche habe. Ist aber egal. Du gewinnst natuerlich,
weil ich die Klappe halte. Die Hauptsache-Entscheidung lassen wir
einfach rechtskraeftig werden.

Dann schreibst Du die DENIC an, und bestehst auf den 7 (2)c:

> | § 7 Kündigung
> | (2) DENIC kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen,
> | wie er insbesondere vorliegt, wenn
> | c) in einem rechtskräftigen Hauptsacheurteil festgestellt
> | ist, dass die Registrierung der Domain für den Domaininhaber
> | die Rechte Dritter verletzt...
vgl. http://www.denic.de/de/bedingungen.html

Die DENIC muss ja die DENIC.DE und NIC.DE kuendigen, § 7 Abs. 2
Ziff. C. Denn die Hauptsache ist rechtskraeftig. Und dank des DISPUTE
bist Du ja durchgeflutscht und somit Domaininhaber der DENIC.DE und
NIC.DE geworden.

Big-Gangsta-Point: Du machst den MX-Eintrag und richtest Dir ein
POP3 fuer *@denic.de und *@nic.de. Saemtliche Emails vom gesamten
DENIC-Emailverkehr landen dann bei Dir in Deinem POP3-Postfach. Wow.

> Das kann's natürlich nicht sein,...

Aber natuerlich. Schau, das ist doch so: der Domaininhaber hat
sich mit den DENIC-AGB zu seinen DENIC.DE und NIC.DE fuer einverstanden
erklaert. Wenn ihm das nicht passt, braucht er keine DE-Domaine zu
registrieren.

Nicht anders steht das in der
http://www.denic.de/de/bedingungen.html drin.

Und es geht noch weiter: Du bist ein Fuchs. Ein Genie. Dieses
Mal setze ich(!) jetzt einen DISPUTE auf Deine DENIC.DE und NIC.DE. Und
will dann spaeter die DENIC selbst einen DISPUTE setzen, kommt eine
Fehlermeldung von der DENIC-Rechtsabteilung: "Es hat schon jemand einen
DISPUTE auf DENIC.DE und NIC.DE gesetzt. Es ist aber nur 1x DISPUTE
moeglich. Aus diesem Grunde muessen wir Ihren DISPUTE-Antrag ablehen".
Die DENIC kann dann gar keinen DISPUTE mehr auf ihre Ex-Domaines
DENIC.DE und NIC.DE setzen. Tcha.

Schmankerl-Plus: Verlaengern wir doch einfach den DISPUTE. Der
kann ja ewig lang halten, sagt Herr Strohbach. Meeehr als 1 Jahr. Ja,
sogar 5 Jahre lange. Boey. Du und DENIC.DE und NIC.DE fuenf Jahre
hintereinander. Einfach irre. So wars bei RITTER.DE. Der DISPUTE befand
sich im 5. Jahr.

Nicht anders steht das in der
http://www.denic.de/de/bedingungen.html drin. Und das wird sogar von der
DENIC auch noch in die Tat umgesetzt.

Viele Gruesse
Rob





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