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public-l - [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c


Chronological Thread 
  • From: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Passivlegitimation, Dispute und Kuendigung nach 7 (2) c
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 21:24:49 +0200


Peter Backes schrieb:

> Mit dieser Vorgehensweise habe ich mich aber einverstanden
> erklärt, als ich meine Domain registriert habe.

Nicht alles, was in Verträgen steht, ist wirksam.

> Das DENIC hat nicht ohne Gründe gehandelt,
> es liegt ihm ein rechtskräftiges Urteil vor.

Ich suche mir also einen Strohmann, der - damit es nicht
gar so auffällig wird - ebenfalls Peter Backes heißt,
zahle ihm einen hinreichend hohen Betrag dafür, daß er
in Deckung bleibt und die Klappe hält, verklage ihn auf
Übertragung von xg8.de, warte Versäumnisurteil und Ablauf
der Einspruchsfrist ab, gehe mit diesem rechtskräftigen
Urteil zum DENIC und hole mir die Domain.

Das kann's natürlich nicht sein, und ich unterstelle der
DENIC-Rechtsabteilung auch nicht, daß sie Adressen etc.
nicht vergleichen kann, aber das Beispiel läßt sich
ja abwandeln (Privatperson gegenüber Firmeninhaber,
Privatanschrift gegenüber Firmenanschrift etc.).

Wieder zurück zu ritter.de:

Als vorheriger Domain-Inhaber war eingetragen:

| descr: RITTER.DE c/o. Rob Liebwein
| descr: Wuermtal Str. 20
| descr: D-81375 Muenchen
| descr: Germany

Ich finde daher die Frage durchaus berechtigt, _wer_ _genau_
Beklagter in besagtem OLG-München-Verfahren war. Das könnte
vermutlich Herr Liebwein aufklären - wenn er denn wollte.

Andererseits ist es genauso relevant, gegen wen sich
das dem DENIC offenbar vorliegende Urteil richtet. Das
geht die Öffentlichkeit eher nichts an, wohl aber den
bisherigen Domain-Inhaber.

Nach den Äußerungen von Herrn Strohbach kann ich mir
gut vorstellen, daß die Rechtsabteilung dieses Urteil
an eine von Herrn Liebwein zu benennende Faxnummer faxt.





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