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public-l - AW: AW: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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AW: AW: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: "Winfried Haug" <wh AT germany.com>
  • To: "Klaus Herzig/Denic" <herzig AT denic.de>
  • Cc: <owner-public-l AT denic.de>, <public-l AT denic.de>
  • Subject: AW: AW: [DENICpublic-l] Wie bei EBAY.DE-Hijacking nun auch RITTER.DE-Hijacking
  • Date: Tue, 21 Sep 2004 11:03:40 +0200
  • Importance: Normal


Hallo Herr Herzog,

>
> Lieber Herr Haug,
>
> ich glaube, wir haben den Ablauf schon mehrfach sehr klar dargestellt,
> siehe auch mein letztes Posting. Dass Herr Liebwein den Fall
> anders sieht,
> ist inzwischen auch hinlänglich bekannt. Die Darstellung juristischer
> Feinheiten möchte ich jedoch nicht unbedingt hier vertiefen und außerdem
> gerne kompetenteren Mitarbeitern der DENIC überlassen.

Sie weichen leider meiner Frage aus, die sicherlich auch andere
beschaeftigt:

Es kann ja nicht sooo schwer sein, den Sachverhalt mit den Urteilen zu
belegen:

Anscheindend gibt es ja ein rechtskraeftiges Urteil, nach welchem die DENIC
die Domain gekuendigt hat.

Welches AZ hat dieses Urteil ?
Wer war der Klaeger ?
Wer war der Beklagte ?
Was die DENIC auch direkt involviert ?
Was war das Endurteil ?
Ist dieses rechtkraeftig ?
Wenn ja, seit wann ?


Was Sie und Ihre Kollegen liefern sich Verweise auf Denic-Richtlinien und
Andeutungen, die dann Herrn Liebwein wieder auf den Plan rufen.
Praesentieren
Sie einfach kurz und knackig die Fakten, dann kann jeder, den es
interessiert sich
das Urteil durchlesen und der Fall ist durch.

Wie Sie selber schreiben "stellen Sie den Ablauf dar", aber eben nur in sehr
vager
Form ohne Fakten. Desweiteren sagen Sie nicht, warum Sie diese nicht
liefern.
Koennen Sie nicht oder wollen Sie nicht ? Wiegesagt, ein Urteil ist so oder
so
oeffentlich, dies kann man sich auch selber besorgen. Sie koennten nur hier
etwas
mehr Licht ins Dunkel bringen. Dies haben Sie -leider- bislang nicht
gemacht.
Es erwartet keine einer juristische Doktorarbeit in dieser Sache, mit ein
paar
Fakten und einer knappen (!) Erlaeuterung waere uns hier allen und
wahrscheinlich
auch Ihnen gedient.


> Unabhängig von meinen Fehlzeiten im Geschichtsunterricht möchte ich aber
> dennoch anmerken, dass persönliche Anschuldigungen gegen
> DENIC-Mitarbeiter
> mit der sachlichen Aufarbeitung der Angelegenheit nichts zu tun
> haben. Auf
> einer DENIC-Mailingliste haben daher solche Angriffe auf
> DENIC-Mitarbeiter
> keinen Platz.

Da moegen Sie ja recht haben, nur ist Zensur nicht der richtige Weg. Ich
hatte
ja deutlich gemacht, dass ich solche Anschuldigungen auch nicht in Ordnung
finde,
aber wenn Herr Liebwein eben damit nicht aufhoert, muessen Sie schon das
geeignete Gegenmittel finden. Zensur ist da leider der falsche Weg. Richtig
waere
- so aergerlich dies klingt - der Rechtsweg, wie ihn der Heise-Verlag damals
offenbar auch eingeschlagen hat. Damit ist dann definitiv Ruhe auf der
Liste, wenn
Sie eine Verfuegung bekommen. Mit Zensur alleine werden Sie das Ziel _nie_
erreichen.


Winfried Haug








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