Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - [DENICpublic-l] Beklagter im Fall ritter.de

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

[DENICpublic-l] Beklagter im Fall ritter.de


Chronological Thread 
  • From: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Beklagter im Fall ritter.de
  • Date: Tue, 21 Sep 2004 11:07:43 +0200


Klaus Herzig schrieb:

> Der DENIC wurde bezüglich der Domain ritter.de
> ein rechtskräftiges Urteil vorgelegt.

Mir ist nach den Fällen ebay.de und snakecity.de durchaus
bewußt, daß präzise Ja/Nein-Fragen hier nicht sonderlich
beliebt sind, aber ich möchte dennoch eine stellen:

Es ist wohl unstrittig, daß Herr Liebwein eingetragener
Domain-Inhaber der Domain ritter.de war und damit - wie
in Texten des DENIC so gerne betont wird - "der materiell
an der Domain Berechtigte".

Meine Frage:

Ist Herr Liebwein Beklagter und unterlegene Partei im Sinne
des Ihnen vorliegenden Urteils? Oder alternativ formuliert:
Richtet sich der Anspruch aus dem Ihnen vorliegenden Urteil
gegen Herrn Liebwein?

Ja oder nein?

(Über unzweideutige Antworten auf meine anderen
Fragen würde ich mich ebenfalls sehr freuen.)





Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page