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public-l - Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: "Wind" <info AT windinternethaus.de>
  • To: <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Sat, 6 Aug 2005 12:13:52 +0200


Wie wäre es, wenn man das Problem am Schopf packt und DENIC (oder die DENIC-Mitglieder) in Zukunft
eine Schulung (kann auch online sein) für Reseller anbietet, vielleicht mit Ziel eines Titels wie
"akkreditierter DENIC Domainreseller" bzw. "akkreditierter DENIC-Mitglied Domainreseller"?

P.S.: Wir sind auch Reseller.

Viele Gruesse,
Uwe Watzek

Wind Internethaus GmbH

----- Original Message ----- From: "Jakob Hirsch" <jh AT plonk.de>
To: <public-l AT denic.de>
Sent: Friday, August 05, 2005 10:57 PM
Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?



Marcus Graf wrote:

Was tut das zur Sache? Der Reseller ist Bevollmächtiger des
Domaininhabers. Wenn der Reseller Mist baut, muß der Inhaber sich an
ihn halten.
Aber wer hat den ursprünglichen Vertrag zwischen dem Endkunden und den
Denic gekündigt? Der Reseller kann es nicht, also ist der Vertrag
ungekündigt.

Man kann da viel interpretieren, insbesondere weil eine Domain keine
normale Sache ist. Das BGB bietet einen schönen Wust an Paragraphen, mit
Laien-Juristerei kommt man da IMO nicht weit. Letztendlich wird DENIC
auch bei seiner Meinung bleiben und es bleibt nichts weiter als dagegen
zu klagen (wenn man die Domain nicht wieder direkt vom neuen Inhaber
zurückbekommt), Diskussionen _hier_ werden überhaupt nichts bringen.
Meinem bescheidenen BGB-Kentnissen nach (die aber im Vergleich zu dem,
was ich sonst hier gelesen habe, garnicht so schlecht sind) kann man
aber höchstens Schadenersatz vom Reseller bekommen.

Trotzdem könnte DENIC sich und den Resellern mit einfach Mitteln den
regelmäßig auftretenden Ärger durch eine grace period ersparen.

Und der Abschluss eines neuen Vertrages mit einem weiteren Kunden ohne
wirksame Kündigung des alten Vertrages sehe ich schon als Problem des
Denic an.

Sowohl DENIC als auch der neue Inhaber haben gutgläubig gehandelt, man
kann ihnen nichts vorwerfen. Von einem Diebstahl, wie jemand geschrieben
hat, kann da keine Rede sein.








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