Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: Prem Manasvi <manasvi AT manasvi.com>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Sun, 07 Aug 2005 17:01:25 +0530


Hallo Freunde,
die gesamte Diskussion, die ich mir noch einmal sorgfältig vergegenwärtigt habe, bleibt im Ergebnis unbefriedigend:

Daß der ursprüngliche Domain-Inhaber keinen Anspruch darauf geltend machen kann, daß die Domain gegen seinen Willen freigegeben wurde, auch wenn dieser Wille erst dann zum Ausdruck gebracht werden konnte, nachdem er die Neuvergabe seiner Domain feststellte, kann bei aller recht'haberischen' Argumentation nicht überzeugen.
Den ursprünglichen Domain-Inhaber lediglich auf den Weg der Schadensersatzklage zu verweisen, kann ebenfalls keine Lösung sein, wenn es ihm um den Domainnamen geht.
Und in der Reihenfolge der Dinge muß es erst einmal darum gehen, daß der ursprüngliche Domain-Inhaber eine Möglichkeit haben muß, seine Rechte auf die Domain geltend machen zu können, bevor wir uns mit der Frage beschäftigen, welche Rechte wir dem neuen Domain-Inhaber geben wollen, wenn er die Domain wieder zurückgeben müßte.

Da der Endkunde das schwächste Glied in der Kette ist - er hat schließlich keinen Einfluß auf die Vertragsgestaltung, sondern kann sich bestenfalls den Provider aussuchen, was ja das eigentliche Problem nicht löst, sondern lediglich die Verantwortung an dieses schwächste Glied in der Kette abgibt, lieber Herr Stepahn Wetzel ! - muß es darum gehen, wie DENIC darauf Einfluß nehmen kann, daß ein Problem wie das vorgetragene entweder nicht auftreten kann oder im Interesse des Endkunden geheilt werden kann - natürlich unter Berücksichtigung der oben erwähnten Reihenfolge der Dinge !

Nach meiner Einschätzung macht es sich DENIC zu einfach mit dem Hinweis auf die Lösung im Rahmen der bisherigen Rechtskonstruktion, denn diese verhilft ja dem ursprünglichen Domain-Inhaber nicht zu seinem Recht im Sinne eines natürlichen Rechtsgefühls.

Die Lösung, die ich mir vorstellen könnte, wäre einerseits, daß die DENIC einen rechtlichen Rahmen vorgibt, in der sich die rechtliche Gestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Provider und Domain-Inhaber bewegen kann, und die einen Fall wie den vorgegeben ausschließt. Die bisherige rechtliche Ausgestaltung des Vertragsverhätnisses zwischen DENIC und dem Reseller läßt offensichtlich einen Fall wie den vorgetragenen zu. (Das Vertragsverhältnis DENIC -Endkunde ist nach meiner Einschätzung eh reichlich einseitig auf die Interessenlage von DENIC abgestellt ! Beispiel gefällig ?)

Auf der praktischen Ebene könnte in einem automatisierten Verfahren sichergestellt werden, daß im Falle einer Domain-Kündigung/Löschung Domaininhaber, technischer Kontakt und administrativer Kontakt über die von wem auch immer initiierte Kündigung informiert werden im Rahmen einer zeitlichen Frist Einwände erheben können. (Würde ein solcher Einspruch erhoben, entweder durch eine entspreche Email-Rückantwort oder die Weiterleitung zu einem entsprechenden Link im Servicebereich des Providers) wäre die Künd-sigung dann erst einmal blockiert).

Wäre ein solches Verfahren angewandt worden, was ich von meinem Provider kenne, hätte die vorgegebene Situation vermieden werden können.
Hätte bei einer solchen Konstruktion der Domaininhaber innerhalb der vorgegebenen Frist (Vorschlag 10 Tage) nicht reagiert, hätte man ihm dann zu Recht die Verantwortung für den Verlust seiner Domain zurechnen können. Ich denke übrigens nicht, daß ein solches automatisiertes Verfahren einen nennenswerten Verwaltungsaufwand bedeutet, denn schon der Verlust einer Domain wie im vorgegeben Fall ist ein Verlust zuviel !

Manasvi







Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page