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public-l - Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Mon, 8 Aug 2005 19:37:59 +0200


Thomas Hochstein schrieb:

> Der Kunde hat doch dem Denic-Genossen
> die Verwaltung seiner Domain aufgetragen.

Der Durchschnittskunde hat in dieser Hinsicht doch
überhaupt nicht die notwendigen Kenntnisse, um hier
auch nur _irgendeinen_ Willen explizit zum Ausdruck
bringen zu können.

Sollte ihm das merkwürdige Dreieckskonstrukt bewußt sein,
kann man vielleicht davon ausgehen, daß "Verwaltung" für
ihn die Bezahlung der anfallenden Kosten gegenüber dem
DENIC einschließt.

Wenn er ein bißchen technischen Einblick hat, dann ist ihm
möglicherweise auch klar, daß sein Provider - etwa im Falle
von Web-Hosting-Paketen - vielleicht mal hin und wieder ein
Update bei Austausch eines Nameservers durchführen muß.

Daß "Verwaltung" aber "Blankovollmacht nach außen
hin, auch zur Löschung" heißen soll, wird wohl
die weit überwiegende Mehrheit verneinen.

Und an der Wirksamkeit der Einbeziehung der DENIC-AGB
("Domainbedingungen") darf ohnehin gezweifelt werden.

>> Akzeptiert das DENIC eine durch den Domain-Inhaber
>> und damit - nach Ihrer Lesart - seinen Vertragspartner
>> dem DENIC gegenüber ausgesprochene Einschränkung der
>> angeblichen Blankobevollmächtigung des DENIC-Genossen
>> um Löschung, Übertragung und Eignerwechsel?
>
> Ich vermute, im Rahmen von DENICdirect ja. :)

Offensichtlich _nicht_; siehe die
"Selbstverständlich."-Antwort des Herrn Welzel,
wonach auch irrtümlich gelöschte DENICdirect-Domains
weg sind (anschließende Neuregistrierung durch Dritten
vorausgesetzt).





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