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public-l - Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Sun, 7 Aug 2005 17:16:45 +0200


Thomas Hochstein schrieb:

> Wenn der DENIC-Genosse - als mein
> bevollmächtigter Vertreter - die Domain kündigt,

... oder zur Übertragung freigibt ...

> ohne daß ich ihn dazu beauftragt habe, dann ist
> die Kündigung der DENIC ggü. - im Außenverhältnis
> - wirksam.

Wie bei ebay.de?

Durch sein direktes Eingreifen im Fall ebay.de (keine
DENICdirect-Domain!) hat das DENIC einen Präzedenzfall
geschaffen, der sich nicht einfach ignorieren läßt - auch
wenn das DENIC mit abstrusesten Konstrukten versucht,
diesen Fall "anders" zu machen, um künftig ja nicht
auch andere ungewollte Übertragungen oder Löschungen
auf gleiche Weise behandeln zu müssen.

Letztlich ein Eigentor des DENIC, das zeigt, daß man sich
rechtlich doch nicht auf so sicherem Boden fühlt, um Ebay
auf den Rechtsweg zu verweisen.

Man könnte auch sagen, daß der Fall ebay.de das DENIC
in eine Zwickmühle gebracht hat: Nicht reagieren, sich
verklagen lassen und riskieren, daß man sich dumm und
dusselig zahlt _und_ die AGB in diesem Punkt für nichtig
erklärt werden. Oder manuell eingreifen, um sich die
Ebay-Anwälte vom Halse zu halten, aber dafür riskieren,
daß man _doch_ nicht immer auf den Genossen zeigen kann.

Dumm gelaufen - so oder so.

> Ralph Babel schrieb:
>
>> Man sollte als DENIC-Kunde vielleicht einfach per
>> Schreiben an seinen Vertragspartner DENIC ausdrücklich
>> erklären, daß sich die Vollmacht des vom Domain-Inhaber
>> beauftragten DENIC-Genossen _nicht_ auf die Löschung,
>> Übertragung und Eigneränderung erstreckt.
>
> Man kann's versuchen. Ich fürchte allerdings, daß die
> DENIC das nicht akzeptieren wird, weil außerhalb von
> DENICdirect die unbeschränkte Vertretung durch den
> Genossen Vertragsbestandteil geworden sein dürfte (durch
> Einbeziehung der Domainbedingungen der DENIC als AGB), die
> nicht einseitig durch einen Teil gekündigt werden kann.

Natürlich würde sich das DENIC mit Händen und Füßen wehren.

Ich halte das aber für ein Rückzugsgefecht.

Letztlich wird es irgendwann einmal - wenn einem derart
"enteigneten" Kunden seine Domain hinreichend wichtig ist
und seine "(Ex-)Vertragspartner" ihn im Regen stehenlassen
- darauf hinauslaufen, ob (1) die DENIC-AGB überhaupt
gültig miteinbezogen wurden und - wenn ja - (2) die vom
Monopolisten DENIC diktierten Bedingungen - insbesondere die
völlige Abwälzung jeglicher Risiken auf Genossen und Kunden
- den Domain-Inhaber nicht unbillig benachteiligen und daher
nichtig sind. Alleine schon das lapidare "DENIC-Mitglieder
sind nicht Erfüllungsgehilfen DENICs." geht an der Realität
völlig vorbei und hinkt ähnlich wie das ganze Konstrukt des
direkten Vertragsverhältnisses zwischen Domain-Inhaber und
DENIC (wenngleich ein solches durchaus auch Vorteile hat).

Ich frage mich nur, warum die DENIC-Genossen sich
diesem Risiko aussetzen und sich mit dem Damoklesschwert
irrsinniger Schadensersatzforderungen abzufinden scheinen,
anstatt wenigstens die Umsetzung der bereits genannten
minimalen Sicherheitsmaßnahmen (Wartefrist und Notify)
in Frankfurt durchzudrücken.

Kennen die DENIC-Genossen die diktierten Domain-Bedingungen
vielleicht genausowenig wie der durchschnittliche Endkunde?





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