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public-l - Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: Thomas Hochstein <ml AT ancalagon.inka.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Sun, 07 Aug 2005 15:40:41 +0200
  • Organization: Ancalagon The Black


Ralph Babel schrieb:

>> [...] Denic-Mitglied als bevollmächtigter
>> Vertreter des Domaineigentümers [...]
>>
>> Wer das Risiko ausschließen will, daß solche Pannen
>> passieren, kann die Domain - soweit ich es den Bedingungen
>> entnehme - auch direkt bei der Denic registrieren.
>
> Das genau ist fraglich. Vom _technischen_ Ablauf her gibt
> es keinen signifikanten Unterschied zwischen DENIC-Genosse
> und DENICdirect im Falle einer nicht beauftragten Kündigung.

Aber vom rechtlichen her.

Wenn der DENIC-Genosse - als mein bevollmächtigter Vertreter - die
Domain kündigt, ohne daß ich ihn dazu beauftragt habe, dann ist die
Kündigung der DENIC ggü. - im Außenverhältnis - wirksam. Ich habe zwar
Ansprüche gg. den Vertreter, weil er im Innenverhältnis unberechtigt
gehandelt hat, aber eben keine Ansprüche gg. die DENIC. Daher werde
ich letztlich auf Schadensersatzansprüche verwiesen sein.

Wenn die DENIC selbst die Domain freigibt, ohne (!) einen Auftrag von
mir - sei es durch mich selbst, sei es durch einen Vertreter -
erhalten zu haben, liegt der Fall anders. Denn dann gibt es gerade
keine wirksame Kündigung.

> Die rechtliche Frage ist, ob sich der Domain-Inhaber das
> Fehlverhalten seiner DENICdirect-Zuständigen, die ohne
> seinen Auftrag an der Datenbank herummanipulieren, genauso
> zurechnen lassen müßte wie im Falle eines DENIC-Genossen.

Im Falle von DENICdirect gibt es keinen Vertreter, der für den
Domaininhaber auftritt, sondern nur zwei Parteien, nämlich die DENIC
und den Domain-Inhaber. Die Vertretungsproblematik stellt sich also
nicht.

> Man sollte als DENIC-Kunde vielleicht einfach per Schreiben
> an seinen Vertragspartner DENIC ausdrücklich erklären, daß
> sich die Vollmacht des vom Domain-Inhaber beauftragten
> DENIC-Genossen _nicht_ auf die Löschung, Übertragung
> und Eigneränderung erstreckt.

Man kann's versuchen. Ich fürchte allerdings, daß die DENIC das nicht
akzeptieren wird, weil außerhalb von DENICdirect die unbeschränkte
Vertretung durch den Genossen Vertragsbestandteil geworden sein dürfte
(durch Einbeziehung der Domainbedingungen der DENIC als AGB), die
nicht einseitig durch einen Teil gekündigt werden kann.

-thh





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