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public-l - Re: Re: Re: [public-l] Handles

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re: Re: [public-l] Handles


Chronological Thread 
  • From: "Sabine Dolderer/Denic" <dolderer AT denic.de>
  • To: lutz AT iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re: Re: [public-l] Handles
  • Date: Wed, 28 Mar 2001 10:48:59 +0200

Hallo,

ich habe mir lange überlegt, ob ich darauf noch antworte, da bei Ihnen
sehr wenig Bereitschaft existiert, unsere Probleme überhaupt als solche
wahrzunehmen. Wir können leider nicht nahc dem Prinzip "Es kann nicht
sein, weil es nicht sein darf" vorgehen. Ich habe mich deswegen bemüht
auch Referenzen zu setzen, um jedem ein eigenes Bild zu ermöglichen.

On 27.03.01 15:52 lutz AT iks-jena.de (Lutz Donnerhacke) wrote:
>
> * Sabine Dolderer/Denic wrote:
> >> Das ist grober Unfug. Kein Jurist hat das Recht, den technisch
> >> notwenigen Betrieb einzustellen. Wenn er das trotzdem meint, ist er
a)
> >> falsch informiert oder b) fehl am Platz.
> >
> >Die technische Begründung, warum "whois dolderer" 10 Personen liefern
muß
> >bzw "whois sabine" 200, würde mich doch interessieren (Die Zahlen sind
> >geschätzt). Gleiches gilt für die technische Notwendigkeit, warum
"whois
> >Sabine Dolderer" funktionieren muß. Technische Notwendigkeit
wohlgemerkt,
> >nicht nice to have.
>
> Wollen Sie wirklich pro Endreseller eine Personenliste pflegen, weil
niemand
> mehr herausbekommt, ob bereits schon ein Handle existiert? Wird der
> Handlebestand pro KK sich verdoppeln?
>
> Whois hat genau einen Zweck: Out-of-Band Lösung von technischen
Problemen im
> Netz. Wenn das DENIC das nicht für machbar hält, soll es whois
einstellen.
> Ich habe kein Problem damit.

Whois ist eine technische Lösung, die von Technikern gemacht wurde, weil
sie elegant ist. Als jemand mit einer technischen Ausbildung habe ich
dafür sehr viel Sympathie. Das heißt aber (leider) nicht, daß sie
rechtlich trägt und dies ist hier leider der Fall. In der Diskussion über
Machbarkeiten mit Juristen interesieren aber Argumente, wie technische
Eleganz, technischer Aufwand ... i.d.R. herzlich wenig. Was zählt ist, daß
das was beschloßen ist umgesetzt wird. (Das dürfte diejenigen, die die
Diskussion über die neue Telekommunikations-Überwachungsverodnung TKÜV
nicht sonderlich überraschen sein. Da wird auch einfach etwas beschlossen
und die Kosten den Betreibern z.B. ISPs aufgebürdet)

>
> >>>Ein Kopplung der Einverständnis einer Person, sich in ein solches
> >>>Datenregister eintragen zu lassen und eine Dienstleistung (z.B.
> >>>Domainvergabe) ist ebenfalls unzulässig.
> >>
> >> Kein Einverständis => Keine Domain. Wo ist das Problem?
> >
> >Hessisches Datenschutzgesetz
> >http://www.hessen.de/hdsb/hdsg98/hdsg98v2.htm, bitte dort nachlesen.
>
> Irrelevant, da es nicht möglich die Dienstleistung zu erbringen ohne die
> Angaben zu haben.

Daten haben, diese als Handle zu organisieren und zu über whois zu
veröffentlichen sind verschiedene Möglichkeiten.

> Es sei denn die Dienstleistung wird nur noch über NS
> Verweise definiert: Dann brauchen gar keine Daten mehr erhoben werden
und
> man kann whois ganz abschalten.
>
> Will jemand ein Problem lösen, oder eine Domain vor Gericht bestreiten,
so
> kann er sich an das registrierende DENIC Mitglied wenden, daß ihm dann -
auf
> richterlichen Beschluß hin - den Reseller sagt, der ihm dann - auf
> richterlichen Beschluß hin - den Endkunden mitteilt.

Klar und wenn jemand nicht solange warten will (oder kann), wird die DENIC
verklagt, weil sie die Domain vom Netz nehmen kann. Find ich gut die
Lösung.

>
> Aber BITTE nicht Whois dafür vergewaltigen. Nehmen Sie die Anforderungen
des
> Gesetzes ernst und schalten sie Whois ab.
>
> Das ist kein Scherz.
>

Viele Grüße
Sabine

Sabine Dolderer
DENIC eG
Wiesenhüttenplatz 26
D-60329 Frankfurt

eMail: Sabine.Dolderer AT denic.de
Fon: +49 69 27235 0
Fax: +49 69 27235 235





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