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public-l - AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c

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Subject: Public DENIC mailinglist

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AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c


Chronological Thread 
  • From: "Heiko Ambos" <ambos AT ambos.de>
  • To: <public-l AT denic.de>
  • Subject: AW: Re: [DENICpublic-l] Rechtliches zum Admin-c
  • Date: Thu, 27 Dec 2001 19:30:37 +0100
  • Importance: Normal

Hallo,


> Und ein weiteres Mal guten Abend!
>
> > > Diese vielen Seiten gehen wohl teilweise noch immer auf die alten
> > > DENIC-Bedingungen zurück, [...]
> >
> > Ich hab' gar nicht mitbekommen, dass es da eine Aenderung gab
>
> Sehen Sie? Weil Sie sich nicht dort informieren, wo's die
> Informationen aus
> erster Hand gibt, nämlich bei DENIC.


Lt. DENIC-Regeln sind Domain-Inhaber und DENIC Vertragspartner. Demzufolge
muß der Domaininhaber seinen ISP kontrollieren, ob die Daten auch korrekt
von seinem Handlanger (ISP) eingetragen werden. Schließlich ist der
Domaininhaber für Fehler des ISP haftbar zu machen.

Aber wieso muß jetzt der Domaininhaber regelmäßig nach den AGB des DENIC
schauen, ob sich dort etwas geändert hat?

Gottseidank gibt es ja "Regeln", die im BGB nachzulesen sind.

Geänderte AGB / Regeln gelten eh nur für Neuverträge und Neukunden.
In allen anderen Fällen muß das DENIC seine Vertragspartner über geänderte
Regeln / AGB informieren. I.d.R. ist dem Vertragspartner auf ein
Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.


Naja, ich bin kein Jurist. Ein Jurist hätte obiges mit Sicherheit netter
geschrieben. Ein Jusrist hätte beispielsweise auch mit netten
Beispiel-BGB-§§ die Unwirksamkeit dieser "DENIC-Regeln" bewiesen.

Ohne Regeln kein Vertrag - womit mal wieder bewiesen wäre, daß das hier
alles ein ganz großer Kindergarten ist, wo ich mich als kleines Kind so
richtig wohl fühle. ;-)


Gruß
Heiko Ambos






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