Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - Re: [DENICpublic-l] Re: Stabile Delegation unter DE, nein danke?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

Re: [DENICpublic-l] Re: Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: Gisbert Rudolph <gisbert AT grudolph.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Re: Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Sun, 07 Aug 2005 16:20:18 +0200
  • Organization: Peaceful Corner


On 07.08.2005 13:49, Thomas Hochstein wrote:

In DENIC Lesart hat DENIC einen Vertrag mit dem Domaininhaber. Den
Vertrag kuendigen koennen nur die Vertragspartner, nicht Dritte. Es
seie denn, die Vertragspartner bevollmaechtigen Dritte dazu. Eine
Vollmacht dazu seitens des Domainkunden lag offenbar nicht vor.


Das wurde hier seitens Herrn Wenzel anders dargestellt.

Die DENIC-Domainbedingungen sind da nicht ganz eindeutig; man kann aus
§ 2 Abs. 1 m.E. aber durchaus entnehmen, daß das Denic-Mitglied als
bevollmächtigter Vertreter des Domaineigentümers auftreten soll:

| (2) Ist der Domainauftrag über ein DENIC-Mitglied erfolgt, wird die | Domain danach durch dasselbe Mitglied für den Domaininhaber auch
| verwaltet.

Provider pflegen diese Bedingungen in die Verträge mit ihren Kunden
einzuschließen, so z.B. 1&1.

Ob das vorliegend auch der Fall war, weiß ich nicht - das wäre ggf.
zu prüfen.

Wer das Risiko ausschließen will, daß solche Pannen passieren, kann
die Domain - soweit ich es den Bedingungen entnehme - auch direkt bei
der Denic registrieren. Die höheren Kosten sollten das bei einer
wichtigen Domain ja wert sein.

Eigentlich verfolge ich diese Mailingliste nur passiv. Das aktuelle Thema erscheint mir jedoch, jenseits aller Emotionen, wichtig genug, um es aus Sicht eines potentiell Betroffenen zu kommentieren.

Wir betreiben mehr als nur eine Handvoll Domains, registriert über einen DENIC-Genossen, unseren Provider. Admin-C, Tech-C und Zone-C sind grundsätzlich Mitarbeiter von uns, nicht Mitarbeiter des Providers. Beauftragt, diese Domains zu registrieren, haben wir unseren Provider, den DENIC-Genossen. Eine Vollmacht, in Zukunft beliebig über diese Domains zu verfügen, kann ich daraus nicht mal andeutungsweise ersehen. Eine solche Vollmacht haben wir ganz sicherlich niemals erteilt und üblicherweise hat das kein Domaininhaber.

Gesetzt den Fall, durch einen Fehler oder Irrtum, gegen den auch der zuverlässigste Provider niemals gefeit ist (!), eine unserer Domains würde durch den Provider closed und durch einen dritten neu registriert werden, kann es nicht angehen, das dadurch die Domain verlustig gehen könnte. Die DENIC eG kann sich wohl kaum darauf zurückziehen, dieser Vorgang sei rechtens gewesen und deshalb untätig bleiben. Sollte die DENIC eG in einem solchen Fall nicht umgehend tätig werden und diese niemals erteilte Domainfreigabe nicht umgehend rückgängig machen, bliebe nur der Weg einer einstweiligen Verfügung gegen die DENIC eG, denn der Provider hätte ja keine Möglichkeit mehr einzugreifen.

Das mehrfach durch Herrn Welzel vorgebrachte Argument, der Domaininhaber hätte durch die Wahl seines Providers selber seinen Einfluß auf solche 'Unfälle' geltend gemacht, ist hahnebüchen. Mir fällt dazu nur der Begriff "faule Ausrede" ein.

Als Fazit bleibt die grundsätzliche Frage, wie sich ein Domainendkunde gegen solche Unfälle wirksam absichern kann. Selber DENIC-Genosse zu weren kann ja nicht die Lösung sein. Jeglichen Provider außen vor zu lassen und alles direkt mit der DENIC eG ist wohl auch nicht gerade der erstrebenswerte Weg.

Mit freundlichen Grüßen
Gisbert Rudolph





Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page