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public-l - AW: AW: [public-l] Datenschutz ...

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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AW: AW: [public-l] Datenschutz ...


Chronological Thread 
  • From: "Heiko Ambos" <ambos AT ambos.de>
  • To: <public-l AT denic.de>
  • Subject: AW: AW: [public-l] Datenschutz ...
  • Date: Wed, 28 Mar 2001 13:29:26 +0200
  • Importance: Normal

> On Wed, 28 Mar 2001, Heiko Ambos wrote:
>
> > > Ack.
> > > Abschaltung des Whois für *.de.
> >
> > Nein, nein, so sollte meine Mail nicht verstanden werden,
> > es muß für eine produktive Arbeit bei sinkenden Margen Möglichkeiten der
> > automatisierten Verwaltung geben. Dazu gehört zwingend ein WHOIS.
>
> Nein.

Wie lösen Sie das Problem denn dann?
oder worauf bezieht sich ihr "nein"? Auf die Margen oder die automatisierte
Verwaltung?

> > Beim CORE und RIPE nutzen wir beispielsweise die rekursive
> > Abfragemöglichkeit eines bestimmten Feldes. Dieses Feld hat in der
> > jeweiligen Datenbank einen eindeutigen Wert. Dies ist ein wichtiges
> > Kriterium, wie wir automatisiert innerhalb von 1 Minute dem Kunden ein
> > Handle per Drop-Down-Liste zur Verfügung stellen können.
>
> Nicht notwendig.

Warum nicht?

> > Ich brauche also zwingend ein WHOIS und eine rekursive/erweiterte
> > Abfragemöglichkeit! In meinem vorangegangenen Text schrieb ich etwas zum
> > Thema "der Reseller darf nicht behindert werden". Wenn obiges nicht mehr
> > möglich sein sollte, stehe ich völlig auf dem Schlauch.
>
> Wieso?
> Der Kunde gibt seine Daten ein und damit wird die Domain bestellt. Die
> "Bequemlichkeit" eines Handles ist weder für den Bestellvorgang, noch für
> andere Dinge auf seitens des Resellers/DENIC-Mitglieds etc.
> zwiengend notwendig.
> Wie das DENIC intern die Daten verwaltet ist völlig egal.

a) Bequemlichkeit hat nicht mit Produktivität zu tun
b) Wie das DENIC die daten verwaltet und wie die datenschutzrechlich
einwandfreie Form aussehen soll, ist doch gerade unser Thema, oder?

> Das DENIC muss nur Möglichkeiten schaffen wie im Falle von
> Rechtsangelegenheiten der Inhaber ermittelt werden kann für Berechtigte.
>
> Auch sinnvoll wäre die Abfrage vom zuständigen DENIC Mitglied zwecks KK
> Angelegenheiten.

Nein! ;-)) Fragen Sie doch Ihren Provider - da werden Sie geholfen.

> Ich vergleiche das mal mit der KFZ Stelle. Kein "normal" Sterblicher kann
> eine Halteranfrage stellen (auch nicht das Autohaus was einen neuen Wagen
> zulassen will). Weder werden dadurch Neuzulassungen noch Verkäufe von
> Wagen behindert.

Die Polizei, als Verwaltender von Recht und Ordnung hat sicherlich Zugriff
darauf.


Heiko Ambos
Ambos InterNet-Solution






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