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public-l - Re: AW: [public-l] Datenschutz ...

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: AW: [public-l] Datenschutz ...


Chronological Thread 
  • From: Frank Bergknecht <frank AT x.xenologics.com>
  • To: Heiko Ambos <ambos AT ambos.de>
  • Cc: <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: AW: [public-l] Datenschutz ...
  • Date: Wed, 28 Mar 2001 13:05:02 +0200 (CEST)
  • Resent-date: Wed, 28 Mar 2001 14:27:36 +0200 (MET DST)
  • Resent-from: Joachim Strohbach/DENIC <joachim AT denic.de>
  • Resent-message-id: <Pine.GSO.4.10.10103281427360.10323 AT denics7.denic.de>
  • Resent-subject: Re: AW: [public-l] Datenschutz ...
  • Resent-to: public-l-bounce-mail AT denic.net

On Wed, 28 Mar 2001, Heiko Ambos wrote:

> > Ack.
> > Abschaltung des Whois für *.de.
>
> Nein, nein, so sollte meine Mail nicht verstanden werden,
> es muß für eine produktive Arbeit bei sinkenden Margen Möglichkeite
n der
> automatisierten Verwaltung geben. Dazu gehört zwingend ein WHOIS.

Nein.

> Beim CORE und RIPE nutzen wir beispielsweise die rekursive
> Abfragemöglichkeit eines bestimmten Feldes. Dieses Feld hat in der
> jeweiligen Datenbank einen eindeutigen Wert. Dies ist ein wichtiges
> Kriterium, wie wir automatisiert innerhalb von 1 Minute dem Kunden ein
> Handle per Drop-Down-Liste zur Verfügung stellen können.

Nicht notwendig.

> Ich brauche also zwingend ein WHOIS und eine rekursive/erweiterte
> Abfragemöglichkeit! In meinem vorangegangenen Text schrieb ich etwas zu
m
> Thema "der Reseller darf nicht behindert werden". Wenn obiges nicht mehr
> möglich sein sollte, stehe ich völlig auf dem Schlauch.

Wieso?
Der Kunde gibt seine Daten ein und damit wird die Domain bestellt. Die
"Bequemlichkeit" eines Handles ist weder für den Bestellvorgang, noch für
andere Dinge auf seitens des Resellers/DENIC-Mitglieds etc.
zwiengend notwendig.
Wie das DENIC intern die Daten verwaltet ist völlig egal.

Das DENIC muss nur Möglichkeiten schaffen wie im Falle von
Rechtsangelegenheiten der Inhaber ermittelt werden kann für Berechtigte.

Auch sinnvoll wäre die Abfrage vom zuständigen DENIC Mitglied zwecks KK
Angelegenheiten.

Ich vergleiche das mal mit der KFZ Stelle. Kein "normal" Sterblicher kann
eine Halteranfrage stellen (auch nicht das Autohaus was einen neuen Wagen
zulassen will). Weder werden dadurch Neuzulassungen noch Verkäufe von
Wagen behindert.

--
Frank Bergknecht ---------------------------- .XNC GmbH -------------
Auf der Kaiserbitz 3
51147 Koeln
Fon 02203/695091
Fax 02203/695090
Technik ----------------------------------- e-mail fb AT xnc.com -------








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