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public-l - Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: Frank Altpeter <frank+public-l=denic.de AT altpeter.de>
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Fri, 5 Aug 2005 18:37:43 +0200


owner-public-l AT denic.de schrieb am 05.08.2005 18:24:55:
>
> Stephan Welzel/Denic wrote on 2005-08-05 at 18:13:22 CEST:
> >
> > owner-public-l AT denic.de schrieb am 05.08.2005 18:07:38:
> > >
> > > > Mann, mann, mann, immer derselbe Mist.
> > > Leider ist die Diskussion ja auch nicht gerade sehr sachlich
begonnen
> > worden
> > > ;-)
> > >
> > > Zum Thema:
> > > Ich sehe da kein Verschulden der Denic. Das obliegt doch eigentlich
mehr
> > den
> > > DENIC-Mitgliedern (dem jeweiligen Registrar), oder liege ich da
falsch?
> >
> > Da liegen Sie goldrichtig - mit einer kleinen Einschränkung: Die
Erfahrung
> > lehrt, daß in solchen Fällen in der Regel nicht das DENIC-Mitglied,
> > sondern irgendein darunter eingeschalteter "Reseller" oder
"Rereseller"
> > den Fehler gemacht hat.
>
> Das ist gut, das ist klasse, das mag sogar richtig sein, aber der
> Domaininhaber ist seine Domain trotzdem los.

Das stimmt, und das ist sehr unschön für ihn - aber ganz ungerecht ist es
auch nicht; denn er hatte sich ja den Provider selbst ausgesucht, dem der
Fehler unterlaufen ist. Ungerechter wäre es, dem neuen Inhaber die Domain
wieder wegzunehmen; denn der kann nun wirklich gar nichts für die
Vorgeschichte (und kennt sie nicht einmal).

> Was hat er denn für Möglichkeiten, ausser den Provider auf Schadenersatz
> zu verklagen? Zurückbekommen kann er seine Domain ja nicht mehr.

Das ist nicht gesagt. Der Provider wäre wahrscheinlich gut beraten zu
versuchen, die Domain wiederzubeschaffen, i. e. sie dem neuen Inhaber
abzukaufen. Wenn darüber hinaus der frühere Inhaber Kennzeichenrechte an
der Domain gelten machen kann (wie es im Prinzip jeder kann, der seine
Domain eine Zeitlang im geschäftlichen Verkehr genutzt hat), hat er
obendrein gar nicht so schlechte Aussichten, die Domain vom neuen Inhaber
aufgrund dieser Rechte zurückzubekommen.

> Abgesehen davon wird von dieser Vorgehensweise eh abgegangen, wenn es
sich
> um eine 'prominente' Domain handeln würde.

Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen.

> So gesehen ist es also der DENIC egal, ob der Provider eine
> Einverständniserklärung des Domaininhabers hat, wenn er irgendwelche
Dinge
> an der Domain macht.

Es ist DENIC natürlich nicht egal - nur bedeutet eben das Registrarsystem,
für das DENIC sich aus sehr guten Gründen (wie ja auch praktisch alle
anderen TLDs) entschieden hat, daß auch die Registrare eine gewisse
Verantwortung tragen. Wenn man das nicht will, muß man dafür eintreten,
daß die Domainregistrierung nur noch über DENICdirect möglich ist.

Besten Gruß
Stephan Welzel






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