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public-l - Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: Marcus Graf <m.graf AT shoplogistics.de>
  • Cc: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Mon, 8 Aug 2005 10:35:27 +0200


owner-public-l AT denic.de schrieb am 05.08.2005 21:01:28:
>
> > Das stimmt, und das ist sehr unschön für ihn - aber ganz ungerecht
> > ist es auch nicht; denn er hatte sich ja den Provider selbst
> > ausgesucht, dem der Fehler unterlaufen ist. Ungerechter wäre es, dem
> > neuen Inhaber die Domain wieder wegzunehmen; denn der kann nun
> > wirklich gar nichts für die Vorgeschichte (und kennt sie nicht
> > einmal).
>
> Nur am Rande: Mir fällt da der Erwerb von Diebesgut / Hehlerware ein. An
> gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben. Der gutgläubige Käufer
> wird da vergleichbare genauso "ungerecht" behandelt: Er darf seinen Kauf
> nicht behalten.

Ja - allerdings gilt das nur für Sachen, und eine Domain ist gerade keine
Sache. Im übrigen kann man an einer Sache sehr wohl Eigentum erwerben,
wenn der Eigentümer sie freiwillig weggegeben hat - und _das_ wäre die
Parallele hier.

> Der alte Vertrag wurde nicht gekündigt, da weder eine Kündigung
> (Willenserklärung) des Kunden noch eine Kündigung des Denic vorliegt.

Das stimmt nicht. Es liegt eine stillschweigende Kündigung in der
DOmainlöschung, abgegeben vom Provider als Vertreter des Domaininhabers.

> Der Reseller ist ja nicht Vertragspartner und kann daher keine wirksame
> Kündigung aussprechen.

Man muß nicht Vertragspartner sein, um das zu können - es genügt, wenn man
Vertreter eines Vertragspartners ist.

> Somit hat der Denic auf einmal zwei Verträge mit zwei Kunden über eine
> Domain. Warum sollte der alte Inhaber seine Rechte nicht gegenüber dem
> Denic geltend machen? schließlich ist der Denic sein Vertragspartner?
>
> Solang der Denic keine wirksame Kündigung des alten Vertrages nachweisen
> kann, würde ich dem alten Inhaber vor Gericht gute Chancen einräumen.

Das ist ein interessantes Gedankenspiel. Nehmen wir 'mal an, man sagte,
der Vertrag des alten Inhabers sei nicht wirksam beendet worden. In diesem
Falle hätten Sie Recht mit Ihrer Aussage, daß der alte Inhaber theoretisch
weiterhin die Domain beanspruchen könnte - allerdings ignorieren Sie kühl,
daß das auch der neue Inhaber könnte, der ja ebenfalls einen wirksamen
Vertrag geschlossen hat. Was machen Sie denn mit dem?

Besten Gruß
Stephan Welzel







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