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public-l - Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?


Chronological Thread 
  • From: Marcus Graf <m.graf AT shoplogistics.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Stabile Delegation unter DE, nein danke?
  • Date: Fri, 05 Aug 2005 21:01:28 +0200
  • Organization: Shoplogistics GmbH


Hallo zusammen,

jetzt muß ich mich da auch mal einmischen :-)

Das stimmt, und das ist sehr unschön für ihn - aber ganz ungerecht
ist es auch nicht; denn er hatte sich ja den Provider selbst
ausgesucht, dem der Fehler unterlaufen ist. Ungerechter wäre es, dem
neuen Inhaber die Domain wieder wegzunehmen; denn der kann nun
wirklich gar nichts für die Vorgeschichte (und kennt sie nicht
einmal).

Nur am Rande: Mir fällt da der Erwerb von Diebesgut / Hehlerware ein. An
gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben. Der gutgläubige Käufer
wird da vergleichbare genauso "ungerecht" behandelt: Er darf seinen Kauf
nicht behalten.

Der ganze Streit dreht sich hier doch um die Vertragskonstellation:

1. Der Kunde beauftragt eine Denic-Mitglied oder einen Reseller mit der
Anmeldung der Domain.

2. Der Vertrag kommt nach offizieller Leseart zwischen dem Kunden und
dem Denic zustande.

Bis hierher alles eitel Freude Sonnenschein.

3. Das Denic-Mitglied / der Reseller führt versehentlich einen Close auf
die Domain aus.

4. Umgehend danach schließt ein neuer Kunde mit dem Denic einen neuen
Vertrag über die Domain ab.

ABER:

Der alte Vertrag wurde nicht gekündigt, da weder eine Kündigung
(Willenserklärung) des Kunden noch eine Kündigung des Denic vorliegt.
Der Reseller ist ja nicht Vertragspartner und kann daher keine wirksame
Kündigung aussprechen.

Somit hat der Denic auf einmal zwei Verträge mit zwei Kunden über eine
Domain. Warum sollte der alte Inhaber seine Rechte nicht gegenüber dem
Denic geltend machen? schließlich ist der Denic sein Vertragspartner?

Solang der Denic keine wirksame Kündigung des alten Vertrages nachweisen
kann, würde ich dem alten Inhaber vor Gericht gute Chancen einräumen.

Aloha
Marcus

--
Hail Eris! Hail Discordia!





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