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public-l - Re: [DENICpublic-l] Heise Ticker

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Heise Ticker


Chronological Thread 
  • From: Franz Georg Köhler <lists AT openunix.de>
  • To: owner-public-l AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Heise Ticker
  • Date: Tue, 13 Jul 2004 19:10:19 +0200


On Di, Jul 13, 2004 at 06:47:08 +0200, Frank Loewe <loewe AT dotcom-service.net>
wrote:
> Stephan Welzel/Denic schrieb:
>>owner-public-l AT denic.de schrieb am 13.07.2004 17:56:06:
>>
>>
>>> Der Gesetzgeber hat ja für solche Fälle ein Zurückbehaltungsrecht
>>> definiert, es wäre interessant zu erfahren, weshalb man von Seiten der
>>> DENIC dieses unbedingt aushebeln möchte.
>>>
>>>
>>
>> DENIC möchte das Zurückbehaltungsrecht nicht "unbedingt aushebeln",
>> sondern DENIC ist sich darüber im klaren, daß das Zurückbehaltungsrecht
>> hier schlicht nicht greift. Warum greift es nicht? Weil man ein
>> Zurückbehaltungsrecht naturgemäß nur an einer Leistung haben kann, die
>> man selbst erbringt - und die Leistung Domain wird nun einmal nicht vom
>> Provider, sondern von DENIC erbracht.
>>
>> Eigentlich ganz einfach, oder?

So habe ich das noch gar nicht betrachtet...


> Naja, dann machen wir das ganze noch einfacher und übertragen einfach
> das Inkassorisiko an das DENIC,
> wenn ein Kunde nicht zahlt, da dieses nunmal auch der Vertragspartner
> des Kunden ist, d.h. das ich für
> Leistungen die das DENIC erbringt bezahlen soll, diese aber nicht
> empfangen habe, da der Domaininhaber
> die Leistung empfängt, somit ist er Zahlungspflichtig gegenüber DENIC,
> nicht ich.
>
> Einfach oder?

Immerhin gibt es den DENIc TRANSIT - Eine Sache, die ich sehr schätze.

Zwar übernimmt die DENIC nicht die Inkassokosten, aber immerhin fallen
für eine im TRANSIT-Status befindliche Domain keine laufenden Kosten
mehr an und die DENIC übernimmt das Haftungsrisiko im Fall, daß die
Domain dann tatsächlich gelöscht wird.

Im Falle von .com-Domains gab es ja tatsächlich Kunden, die - nachdem
der ISP die Domains wegen Nichtzahlung der Gebühren löschen ließ - den
ISP auf Schadensersatz verklagten.







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